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Aktuelle Informationen zum Hochwasser

Stand 10.11.2022

Aufarbeitung des Hochwasserereignisses vom Juli 2021

Die Stadt Overath hat am 12. Januar 2022 im Rahmen einer eigens zu diesem Thema einberufenen Sondersitzung des Stadtrates eine erste Bestandsaufnahme des Hochwasserereignisses aus Juli 2021 vorgestellt.

Hierzu waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger erschienen um sich umfassend zu informieren. Insgesamt wurden 42 Schadensorte im Stadtgebiet dokumentiert – von Böschungsrutschen an Gewässern bis hin zur Überflutung von Straßen und Gebäuden.

In der Sitzung erläuterten Ellen Werner und Markus Funke vom Baubetriebsamt und Christoph Schmidt von den Stadtwerken beispielhaft einige von diesen 42 Schadensorten und stellten erste Handlungsoptionen dar.
Zuvor hatten Herr Prof. Dr. Lothar Scheuer (Vorstand des Aggerverbandes) und Frau Elke Reichert (Umweltdezernentin des Rheinisch-Bergischen Kreises) ausführlich über die dortigen Erkenntnisse und Analysen berichtet.

Dank der umfangreichen Informationen ergaben sich bei den Bürgerinnen und Bürgern während der Sitzung keine Nachfragen. Der Rat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Analysen und Abstimmungen fortzuführen. Hieraus wird eine konkrete Maßnahmenliste erstellt.

Hilfe- und Unterstützungsangebote

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft werden bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Wohngebäuden durch die direkte Einwirkung des Schadensereignisses unterstützt. Dazu zählen unter anderem auch Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen und vergleichbaren Stellplätzen sowie Hausrat. Im Falle von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern können die Schäden auch Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen (Einkommenseinbußen) umfassen.


Einen Leitfaden für die Aufbauhilfen finden Sie hier und eine detailierte Beschreibung zu dem Verfahren erhalten Sie unter diesem Link:


https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe


Der Koordinierungsstab Wiederaufbau des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wiederaufbauhilfe in fünf weitere Sprachen übersetzt.


Zinslose Stundung von Grund-und Gewerbesteuer

Das Hochwasser durch Tief Bernd hatte in weiten Teilen der Stadt Overath verheerende Auswirkungen.


Die Stadt Overath bietet allen betroffenen Overather Privathaushalten und Overather Gewerbetreibenden auf Antrag eine zinslose Stundung der am 15. August 2021 fälligen Steuern und Gebühren an, um in dieser akuten Situation eine finanzielle Entlastung zu gewähren. Dieses Angebot beinhaltet die Grundbesitzabgaben und Abfallgebühren, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer. Eine Stundung ist zunächst längstens möglich bis zur nächsten Fälligkeit am 15. November 2021, gerne kann eine abweichende Einzelvereinbarung getroffen werden.

Der Antrag auf Stundung ist schriftlich einzureichen und kann formlos an das Postfach steueramt@overath.de oder auf dem Postweg (Hauptstraße 25, 51491 Overath) gesendet werden.

Die Stadt Overath hat kein allgemeines Spendenprojekt aufgestellt und auf die Möglichkeiten für Spenden an die bekannten Initiativen in unserem Bundesland hingewiesen.

Informationen und Beratung für finanzielle Unterstützung, auch aus den dargestellten Spendenprojekten wie "Lichtblicke" oder "NRW hilft", erhalten Sie über unter anderem über die DIAKONIE und die CARITAS:

DIAKONIE Fachberatung (Offene Sprechstunden – über die Zeiten informieren wir auf Nachfrage)
Beratungshaus Overath-Untereschbach
Friedensweg 7
51491 Overath
Montag 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag 9.30 – 12.30 Uhr

Kontaktdaten:
Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg
Hauptstraße 289 – 291
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 - 31097
Fax: 02202 - 31098
E-Mail: newo-rheinberg@dw-cv.de


CARITAS Fachberatung (Offene Sprechstunden – über die Zeiten informieren wir auf Nachfrage)
Beratungshaus Overath-Untereschbach
Friedensweg 7
51491 Overath
Montag 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag 9.30 – 12.30 Uhr

Kontaktdaten:
Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg
Hauptstraße 289 – 291
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202 - 31097
Fax: 02202 - 31098
E-Mail: newo-rheinberg@dw-cv.de



Vermittlungsbörse für Sach- und Hilfeleistungen

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat eine Vermittlungsbörse für Sach- und Hilfeleistungen eingerichtet. Koordiniert wird diese vom Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Bergisch Land e.V. (ASB).

Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen oder die helfen möchten – ob mit Sachspenden, persönlichem Einsatz oder anderen Dienstleistungen – können sich per E-Mail an: kontakt@asb-bergisch-land.de oder telefonisch unter 02202 955 6652 an die Vermittlungsbörse wenden. Der ASB bittet darum sich möglichst per E-Mail zu melden, da so die Sichtung und Vermittlung zügiger erfolgen kann. Hier sollten die Kontaktdaten wie die Telefonnummer angegeben sowie das Angebot oder der Bedarf so konkret wie möglich beschrieben werden. Aber auch Telefonanrufe sind willkommen. Die Vermittlungsbörse ist zunächst bis Freitag, 23. Juli, von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.


Liste mit Spendenkonten
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Spendenkonten zugunsten der Betroffenen in den Hochwassergebieten erstellt.


Stiftung der Deutschen Lions

Die Lions-Hochwasserhilfe unterstützt Menschen, die sich wegen des Hochwassers in einer Notlage befinden. Auch Vereine oder Hilfswerke der Lions Clubs sowie andere Organisationen (Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen, Schulen, Kindergärten etc.), die Hochwasser-Opfern helfen möchten, können Unterstützung beantragen, wenn damit Hilfsmaßnahmen durchführt werden, die den vom Hochwasser Betroffenen zugutekommen.


Aktion Lichtblicke e.V.

Nachbarschaftliche Hilfe in NRW und Solidarität mit Kindern und Jugendlichen in Not – dafür steht seit über 20 Jahren die Aktion Lichtblicke. Die Jahrhundert-Unwetter und die damit verbundene Flutkatastrophe haben Mitte Juli 2021 viele Regionen in NRW sehr hart getroffen. Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie in den Fluten einen geliebten Menschen verloren haben. Viele werden aber auch erhebliche Sachschäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat beklagen müssen, manche haben sogar ihr Zuhause durch die Wassermassen komplett verloren. In diesen schweren Zeiten ist die Aktion Lichtblicke ganz nah bei den betroffenen Familien mit Kindern aus NRW, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.

Hilfesuchende schicken bitte eine formlose E-Mail an: unwetterhilfe@lichtblicke.de.

Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.


Krisenhotline für Mitglieder in finanziellen Schwierigkeiten

Telefonische und kostenfreie Erstberatung in Zusammenarbeit mit der Schuldnerhilfe Köln gGmbH


Finanzielle Unterstützung und Beratung

Katastrophenerlass NRW

- über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen


NRW.BANK
Um Betroffene von Hochwasserschäden schnellstmöglich zu unterstützen, hat die NRW.BANK die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung ab sofort und befristet bis zum 31. Dezember 2021 besonders attraktiv gestaltet.

Private Wohneigentümer
Mit dem Programm werden als Soforthilfe die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingten Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzen Wohnimmobilien sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen bei Privatpersonen gefördert.


Unternehmen
Als Soforthilfe der unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden können gewerbliche Antragsteller mit diesem Programm zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanzieren.


Vereine, Sport

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stellt eine Soforthilfe von 100.000 Euro als Basishilfe zur Verfügung, um von Hochwasserschäden betroffene Vereine zu unterstützen.


Alle Angaben ohne Gewähr


Warn-App NINA

Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Seite des Ministeriums

Beratung und Hilfe für Unternehmen

Aufbauhilfe für flutgeschädigte Unternehmen


Ab Freitag, den 17. September können flutgeschädigte Unternehmen die sogenannte Wiederaufbauhilfe von Bund und Land beantragen. Sollten Sie mit Ihrem Betrieb betroffen sein, erfahren Sie hier mehr über das Antragsverfahren und die Ausgestaltung der Hilfen. 


https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/beratung-und-services/aufbauhilfe-flut


https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/wirtschaftsstandort/standort/informationen-fuer-flutgeschaedigte-unternehmen


https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/wirtschaftsstandort/standort/hilfsangebote-aus-der-wirtschaft-nach-der-flutkatastrophe


https://ihk-koeln.de/hauptnavigation/ausbildung/neuer-inhalt


Einrichtung einer „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ für Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf


Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:


https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/#gro%C3%9Fe%20Unternehmen


https://www.wirtschaft.nrw/unwetterhilfe-nrwbank-nrw-wirtschaftsministerium-und-buergschaftsbank-nrw-richten-gemeinsame

Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de.

Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:


.Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr,   Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
• Finanzierungshöhe
• Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
• Wesentliche geplante Maßnahmen

Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass betroffene Unternehmen schnell wieder handlungsfähig werden, und kann beispielsweise eine Übergangsfinanzierung bis zur Auszahlungen staatlicher Hochwasser-Hilfen darstellen. Ich möchte Sie bitten, auf die Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe in Ihrem Umfeld (z.B. über Internetseiten, Wirtschaftsförderungen, Beratungsgespräche etc.) aufmerksam zu machen.