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Lärmaktionsplanung der Stadt Overath nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz

Erläuterungen zum Lärmaktionsplan Stufe 3 für die Stadt Overath (Zieljahr 2018)

Die Fortschreibung 2018 des Lärmaktionsplans (Stufe 3) wurde seitens des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 20.11.2018 im Entwurf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, mit diesem Entwurf die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Stadt Overath folgte damit den Vorgaben der EU – Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die über eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt worden ist.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 47 d Abs. 3 BImSchG erfolgte  in der Zeit vom 17.12.2018 bis einschließlich 31.01.2019 im Planungs- und Bauordnungsamt; am 08.01.2019 fand zusätzlich eine Bürgersprechstunde statt. Im Zeitraum 12.12.2018 bis 31.01.2019 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S. v. Ziffer 9 des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Lärmaktionsplanung vom 07.02.2008.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgetragen. Über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden einzelne Entscheidungen über Art und Umgang der Berücksichtigung gefasst und nachfolgend vom Stadtrat am 15.05.2019 der Lärmaktionsplan Stufe 3 in der Endfassung beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am 22.05.2019. 


Die Lärmaktionsplanung gem. der Zielrichtung der EU-Richtlinie wird als kontinuierlicher Prozess verstanden. Die Lärmkarten und die Lärmaktionspläne sind daher mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Die nächste Lärmkartierung (Stufe 4) erfolgt im Jahr 2022. Auf der Basis der Erhebungen wird überprüft, ob sich aus der aktualisierten Lärmkartierung neuer Handlungsbedarf für die Aktionsplanung ergibt.


Download:

Lärmaktionsplan Stufe 3 für die Stadt Overath


Weiterführende Hinweise finden Sie unter
www.umgebungslaerm.nrw.de