Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 ff. BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind alle fünf Jahre zu aktualisieren.
Der vom Stadtrat am 15.05.2019 beschlossene Lärmaktionsplan der Runde 3 wurde durch die Fortschreibung in Runde 4 überarbeitet.
Seit Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde haben sich im Grunde auf allen Ebenen (straßenverkehrsrechtlich, straßenbaulich, verfahrensmäßig) neue Entwicklungen, Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen eingestellt, so dass die Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur 4. Runde wesentliche Neuerungen enthält, die zu beachten sind:
- Für die 4. Runde haben sich alle Berechnungsmethoden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene geändert. Welche Folgen diese Änderungen auf das Ergebnis der Lärmkartierung und im Anschluss auf den Lärmaktionsplan haben, lässt sich derzeit nur erahnen, da belastbare Erfahrungen mit den neuen Berechnungsmethoden noch fehlen.
- Das Umweltbundesamt empfiehlt eine deutliche Absenkung der Auslösewerte ("Um-welthandlungsziele) für den Lärmaktionsplan.
- Der Spielraum zur Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen hat sich durch jüngere Gerichtsurteile erweitert.
- Bereits seit 1. Januar 2022 ist das bis zur 3. Runde gültige Berichtsformular an die EU geändert mit der Folge, dass der Aufwand für die Übermittlung der Daten deutlich komplizierter ist als bisher.
- Es wird vom LAI empfohlen, die ruhigen Gebiete in einem kleinteiligeren Rahmen zu betrachten als es die Umgebungsrichtlinie vorgibt.
- Es wurden neue Verfahren für die Berechnung der Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen eingeführt
Als Folge ist der Lärmaktionsplan der 4. Runde nicht nur eine einfache Fortschreibung, sondern erforderte eine umfassende Überprüfung des Lärmaktionsplans der 3. Runde.
Mit der Fortschreibung orientiert sich die Gliederung des Lärmaktionsplans weiterhin an den Mindestanforderungen nach Artikel 8 (4), Anhang V, Umgebungslärmrichtlinie.
Die Stadtverwaltung wurde – wie auch bereits in der 2. und 3. Runde – bei der Erarbeitung durch das Fachplanungsbüro Richter-Richard aus Aachen unterstützt.
Der Ausschuss für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 die Ausführungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08, zur Kenntnis genommen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans durch das Fachplanungsbüro Richter-Richard vorgestellt und die Auslegung dieses Entwurfs im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.
Die erste Phase des Mitwirkungsverfahren wurde mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08 durchgeführt, der vom 8. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024 öffentlich bei der Stadt Overath im Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales ausgelegt wurde.
Am 11.01.2024 fand zusätzlich eine Bürgersprechstunde zum Thema statt, mit der Möglichkeit, weitere Informationen individuell zu erhalten sowie Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu stellen und Anregungen zu äußern.
Die Offenlage wurde ortsüblich durch die Bereitstellung im Internet am 08.12.2023 unter: https://www.overath.de/amtliche-bekanntmachungen.aspx amtlich bekannt gemacht. Im Mitteilungsblatt der Stadt Overath wurde in der Hinweisbekanntmachung am 08.12.2023 auf die Bereitstellung im Internet hingewiesen.
Aus der allgemeinen Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgetragen.
Im Zeitraum 06.12.2023 bis 19.01.2024 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Die Abwägungsergebnisse zu den Hinweisen sind dem Lärmaktionsplan als Anhang beigefügt. Positiv abgewogene Hinweise flossen in den Lärmaktionsplan ein.
In der Sitzung des Ausschusses für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus wurde am 28. Februar 2024 das Ergebnis der ersten Phase der Mitwirkung zur Kenntnis genommen und der Ausschuss über die erneute Offenlage für die zweite Phase informiert.
In der zweiten Mitwirkungsphase wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vom 08.03.2024 bis zum 19.04.2024 erneut formell bei der Stadt Overath, Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Auf der Webseite der Stadt Overath konnte unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2024-02-15, eingesehen werden.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgetragen.
Im Zeitraum 08.03.2024 bis 19.04.2024 erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die von den Trägern öffentlicher Belange im Verfahren vorgetragenen Anregungen (Phase 2) sowie die Abwägung hierzu finden sich im Anhang II des Lärmaktionsplans 4. Runde.
Der beschlussfähige Lärmaktionsplan wurde durch den Fachausschuss für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus in seiner Sitzung am 05.06.2024 beraten und vom Rat der Stadt Overath in seiner Sitzung am 19.06.2024 angenommen.
Die Lärmaktionsplanung gem. der Zielrichtung der EU-Richtlinie wird als kontinuierlicher Prozess verstanden. Die Lärmkarten und die Lärmaktionspläne sind daher mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die nächste Lärmkartierung (Stufe 5) erfolgt im Jahr 2029. Auf der Basis der Erhebungen wird überprüft, ob sich aus der aktualisierten Lärmkartierung neuer Handlungsbedarf für die Aktionsplanung ergibt.
Download:
Lärmaktionsplan Stufe 4 für die Stadt Overath
Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2024-02-15 für die Stadt Overath
Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08 für die Stadt Overath
Lärmaktionsplan Stufe 3 für die Stadt Overath
Weiterführende Hinweise finden Sie unter:
www.umgebungslaerm.nrw.de