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Lärmaktionsplanung der Stadt Overath nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz

Erläuterungen zum Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Overath (Zieljahr 2024)

Lärmaktionsplanung der Stadt Overath nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz

Erläuterungen zum Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Overath (Zieljahr 2024)


Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 ff. BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind alle fünf Jahre zu aktualisieren.


Der vom Stadtrat am 15.05.2019 beschlossene Lärmaktionsplan der Runde 3 wird durch die Fortschreibung in Runde 4 überarbeitet. Das Verfahren soll bis Juli 2024 abgeschlossen sein.


Seit Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde haben sich im Grunde auf allen Ebenen (straßenverkehrsrechtlich, straßenbaulich, verfahrensmäßig) neue Entwicklungen, Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen eingestellt, so dass die Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur 4. Runde wesentliche Neuerungen enthält, die zu beachten sind:



  • Für die 4. Runde haben sich alle Berechnungsmethoden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene geändert. Welche Folgen diese Änderungen auf das Ergebnis der Lärmkartierung und im Anschluss auf den Lärmaktionsplan haben, lässt sich derzeit nur erahnen, da belastbare Erfahrungen mit den neuen Berechnungsmethoden noch fehlen.


  • Das Umweltbundesamt empfiehlt eine deutliche Absenkung der Auslösewerte ("Um-welthandlungsziele) für den Lärmaktionsplan.


  •  Der Spielraum zur Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen hat sich durch jüngere Gerichtsurteile erweitert.


  •  Bereits seit 1. Januar 2022 ist das bis zur 3. Runde gültige Berichtsformular an die EU geändert mit der Folge, dass der Aufwand für die Übermittlung der Daten deutlich komplizierter ist als bisher.
  • Es wird vom LAI empfohlen, die ruhigen Gebiete in einem kleinteiligeren Rahmen zu betrachten als es die Umgebungsrichtlinie vorgibt.
  • Es wurden neue Verfahren für die Berechnung der Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen eingeführt


Als Folge ist der Lärmaktionsplan der 4. Runde nicht nur eine einfache Fortschreibung, sondern erfordert eine umfassende Überprüfung des Lärmaktionsplans der 3. Runde.


Mit der Fortschreibung orientiert sich die Gliederung des Lärmaktionsplans weiterhin an den Mindestanforderungen nach Artikel 8 (4), Anhang V, Umgebungslärmrichtlinie.


Die Stadtverwaltung wird – wie auch bereits in der 2. und 3. Runde – bei der Erarbeitung durch das Fachplanungsbüro Richter-Richard aus Aachen unterstützt.


Der Ausschuss für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 die Ausführungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08, zur Kenntnis genommen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans durch das Fachplanungsbüro Richter-Richard vorgestellt und die Auslegung dieses Entwurfs im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.


Die erste Phase des Mitwirkungsverfahren wurde mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08 durchgeführt, der vom 8. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024 öffentlich bei der Stadt Overath im Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales ausgelegt wurde.


Am 11.01.2024 fand zusätzlich eine Bürgersprechstunde zum Thema statt, mit der Möglichkeit, weitere Informationen individuell zu erhalten sowie Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu stellen und Anregungen zu äußern.


Die Offenlage wurde ortsüblich durch die Bereitstellung im Internet am 08.12.2023 unter: https://www.overath.de/amtliche-bekanntmachungen.aspx amtlich bekannt gemacht. Im Mitteilungsblatt der Stadt Overath wurde in der Hinweisbekanntmachung am 08.12.2023 auf die Bereitstellung im Internet hingewiesen.


Aus der allgemeinen Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgetragen.


Im Zeitraum 06.12.2023 bis 19.01.2024 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und abgewogen. Die Abwägungsergebnisse zu den Hinweisen sind dem Lärmaktionsplan als Anhang beigefügt. Positiv abgewogene Hinweise flossen in den Lärmaktionsplan ein.


Das Verfahren für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung Runde 4 startet am 08.03.2024 in die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.


Der Entwurf des Lärmaktionsplans Runde 4, Arbeitsstand: 2024-02-15 liegt in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 bei der Stadt Overath, Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales, Burgholzweg 6, Raum 014, 51491 Overath, während folgender Dienststunden öffentlich aus:


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00-12.00 Uhr und 
donnerstags von 14.00-17.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.


Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die Eingaben aus der Beteiligungsphase 2 bei Umsetzbarkeit in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird er vom Rat der Stadt Overath beschlossen und über die stadteigenen Kanäle veröffentlicht.



Download:


Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-02-15 für die Stadt Overath


Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08 für die Stadt Overath


Lärmaktionsplan Stufe 3 für die Stadt Overath



Weiterführende Hinweise finden Sie unter:
www.umgebungslaerm.nrw.de