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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Overath stellt sich vor:

Die Bürgerstiftung Overath ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.


Sie dient der Förderung von:


  • Bildung und Erziehung
  • Sozialem
  • Kunst und Kultur
  • Sport und Völkerverständigung
  • Denkmal- und Brauchtumspflege
  • Jugend- und Altenhilfe


in der Stadt Overath zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen. Die Bürgerstiftung Overath übernimmt keine Aufgaben anstelle der Stadt. Sie erfüllt Ihre Tätigkeiten aus den Erträgen des Stiftungskapitals, das durch Gründungsstifter, Zustifter und Spenden eingebracht wurde.

Die Bürgerstiftung wurde am 8. April 2005 durch Initiative der Raiffeisenbank Overath-Rösrath eG gegründet.


Stiftungsvorsitzender ist Werner Ahrens.

Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind:
Bürgermeister Christoph Nicodemus (stellv. Vorsitzender), Thomas Büscher (Schatzmeister), Hans-Peter Bolz, Martina Engelsleben und Helmut Amelung .

Kuratorium
Vorsitzender: Rainer Habers

Gründungsstifter sind:
Die Raiffeisenbank Overath-Rösrath eG sowie die Herren Adolf Kaltenbach, Bernd Supe-Dienes, Hans-Peter Gippert, Bogdan Hofmann und Helmut Amelung.

Engagement wird anerkannt
Sie haben die Möglichkeit, die Arbeit der Bürgerstiftung durch Zustiftungen oder Spenden zu unterstützen. Zuwendungen an die als gemeinnützig anerkannte Bürgerstiftung werden vom Staat mit Steuervorteilen belohnt, sie mindern das steuerpflichtige Einkommen als Sonderausgabe.

Steuervorteile:

  • Jährlich können bis zu 20.450,- Euro als Sonderabzug steuermindernd geltend gemacht werden, und zwar unabhängig von Höhe des individuellen Jahreseinkommens.
  • Überschreitet die Zuwendung diesen Betrag, so kann der Mehrbetrag bis zu einer Grenze von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden, da die Stiftung mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke fördert (bei Unternehmen gilt daneben als Obergrenze zwei Promille der Summe der gesamten Umsätze oder der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter).
  • Eine Großspende von mindestens 25.565.- Euro ist, soweit sie die Höchstgrenzen überschreitet, im Rahmen der Höchstsätze innerhalb von sieben Jahren abzuziehen.
  • Zuwendungen zur Gründung der Bürgerstiftung können Privatpersonen und Personenunternehmen bis zu 307.000,- Euro von der Steuer absetzen. Diese besondere abzugsfähige Zustiftung ist innerhalb eines Jahres nach der Neugründung möglich, also bis 8. April 2006. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren geltend gemacht werden.

In jedem Fall empfiehlt die Bürgerstiftung eine individuelle Beratung durch steuerliche Sachverständige oder durch das Finanzamt.
 

Bankverbindung Bürgerstiftung Overath

VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen

IBAN: DE14 3706 2600 0000 5550 10

Konto Nr: 555010

BIC: GENODED1PAF

Haben Sie Fragen

Kontaktadresse:


Bürgerstiftung Overath
Rehwinkel 10

51491 Overath
Tel. 02206/869484

E-Mail: buergerstiftung@overath.de

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weitere Informationen

Satzung der Bürgerstiftung Overath

Inhalt

Präambel
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
§ 2 Zweck und Aufgaben der Stiftung
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden
§ 5 Erfüllung der Stiftungsaufgaben
§ 6 Stiftungsorganisation
§ 7 Stifterversammlung
§ 8 Kuratorium
§ 9 Aufgaben des Kuratoriums
§ 10 Geschäftsgang des Kuratoriums
§ 11 Vorstand
§ 12 Änderung der Satzung und Auflösung der Stiftung
§ 13 Stiftungsaufsichtsbehörde
§ 14 Inkrafttreten der Satzung


Präambel
Die "Bürgerstiftung Overath" will dem Gemeinwohl dienen und das Gemeinwesen der Region stärken. Sie will dazu beitragen, dass schon vielfältige gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Stadt zu sichern und zu erweitern. Darüber hinaus sollen ein­ge­worbene Mittel eingesetzt werden für soziale, wissen­schaft­liche, bildungspolitische, kulturelle, sportliche und brauchtums­pflege­rische Aktivitäten. Dies soll durch das Einwerben von Zu­stif­tun­gen und Spenden geschehen. Dabei will sie zunächst solche Aktivitäten initiieren und fördern, die nicht zu den regulären Aufgaben der Kommunalverwaltung gehören.


§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung führt den Namen "Bürgerstiftung Overath".

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Overath.


§ 2
Zweck und Aufgaben der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zwecke der Bürgerstiftung Overath sind die Förderung von Bildung und Erziehung, Sozialem, Kunst, Kultur, Sport, Denkmalpflege, der Völkerverständigung, des Heimatgedankens, der Jugendhilfe, der Altenarbeit und des traditionellen Brauchtums in der Stadt Overath und Umgebung.

(3) Die Zwecke werden insbesondere auch verwirklicht durch die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Zwecke i.S.d. Abschnitts 2 verfolgen.

(4) Die Stiftung kann die Treuhänderschaft für unselbständige (nichtrechtsfähige) Stiftungen sowie die Aufgaben und die Verwaltung anderer selbständiger (rechtsfähiger) Stiftungen übernehmen, soweit deren Zwecke mit denen unter (2) vereinbar sind.

(5) Die aufgeführten Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

(6) Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergeb-nisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

(7) Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Overath im Sinne der Gemeindeordnung gehören.


§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristischen oder natürlichen Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(2) Die Mittel der Stiftung dürfen ausschließlich für die sat-zungsmäßigen Zwecke der Stiftung verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln der Stiftung.


§ 4
Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden
Das Stiftungsvermögen besteht aus der im Stiftungsgeschäft genannten Erst-ausstattung. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Das Vermögen ist ertragbringend anzulegen. Seriosität ist für die Stiftung oberstes Prinzip. Ethische, soziale und ökologische Grundsätze können bei der Anlageform berücksichtigt werden.

Dem Stiftungsvermögen wachsen die Zustiftungen zu. Zustiftungen im Sinne dieser Satzung sind solche, die der Zuwendungsgeber bzw. die Zuwendungsgeberin ausdrücklich dafür bestimmt. Dies gilt auch für Erbschaften und Vermächtnisse. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zustiftungen dieser Art anzunehmen.
Rechtlich unselbständige Stiftungen können auf den Namen des Zuwendenden begründet werden, wenn mindestens ein Kapital von 10.000,00 € der Stiftung überlassen wird.

Die Stiftung ist gehalten, zur Förderung der in § 2 genannten Aufgaben Spenden einzuwerben oder entgegenzunehmen. Die Verwendung der Spenden orientiert sich im Rahmen des § 2 an dem vom Spender genannten Zweck. Ist dieser nicht näher definiert, so ist der Vorstand der Stiftung berechtigt, sie nach eigenem Ermessen im Sinne von § 2 zu verwenden oder aus ihnen in nach § 5 Abs. 2 zulässiger Höhe zweckgebundene Rücklagen zu bilden.


§ 5
Erfüllung der Stiftungsaufgaben
Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen (Spenden) sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zeitnah zu verwenden.

Die Mittel der Stiftung können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäss § 58 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsgemäßen Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können. Daneben können freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7a) AO gebildet werden.

Ansprüche auf Zuteilung von Stiftungsmitteln bestehen nicht. Empfänger von Stiftungsmitteln sind zu verpflichten, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen.


§ 6
Stiftungsorganisation
(1) Organe der Stiftung sind
die Stifterversammlung
das Kuratorium
der Vorstand

(2) Die Stiftung kann zur Erledigung ihrer Aufgaben unentgeltlich oder entgeltlich Hilfspersonen beschäftigen oder die Erledigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

(3) Die Stiftung ist verpflichtet, über ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen, vor Beginn jedes Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan und nach Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(5) Die Stiftung kann gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten die Trägerschaft von nicht rechtsfähigen Stiftungen, die gleichartige oder ähnliche gemeinnützige Zwecke verfolgen, übernehmen.


§ 7
Stifterversammlung
(1) Die Stifterversammlung besteht aus den Stiftern. Sie tritt zum ersten Mal zusammen, sobald die Mindestzahl von 10 Stifterinnen und Stiftern erreicht ist.

(2) Mitglied in der Stifterversammlung (Stifter) können Personen werden, die eine Zustiftung von mindestens 5.000,00 Euro (gem. § 4 der Satzung) geleistet haben.

(3) Juristische Personen können der Stifterversammlung nur angehören, wenn sie eine natürliche Person rechtsgültig zu ihrem ständigen Vertreter in der Stifterversammlung berufen und dieses der Stiftung schriftlich mitteilen. Der Vertreter einer juristischen Person kann von dieser jederzeit durch schriftliche Mitteilung an das Kuratorium abberufen werden.

(4) Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, die mindestens 5.000,00 Euro beträgt, kann der Erblasser bzw. die Erblasserin in der Verfügung von Todes wegen eine natürliche Person bestimmen, die der Stifterversammlung angehören soll.

(5) Die Dauer der Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist zeitlich unbegrenzt. Die Mitgliedschaft in der Stifterversammlung endet lediglich durch Rücktritt oder Tod des Mitgliedes. Ein Stifter kann seine Stiftereigenschaft auf ein Mitglied seiner Familie übertragen, das sodann an seine Stelle tritt.

(6) Die Stifterversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden des Kuratoriums mit einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu einer Sitzung einberufen. Die Stifterversammlung wählt, abgesehen vom ersten Kuratorium, die Mitglieder des Kuratoriums und berät die Stiftung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie beschließt die Grundzüge der Stiftungsarbeit des jeweils folgenden Geschäftsjahres aufgrund der vom Vorstand zu erbringenden Vorschläge.

(7) Sie hat das Recht, mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Stiftung unterrichtet zu werden. Die Stifterversammlung fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen; sie ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

(8) Die Stifterversammlung kann sich zur Regelung ihres Geschäftsgangs eine Geschäftsordnung geben.


§ 8
Kuratorium
(1) Das Kuratorium besteht aus maximal sieben natürlichen Personen. Die ersten Mitglieder werden im Rahmen einer Gründungsversammlung durch die Stifter bzw. Stifterinnen gewählt; anschließend werden die Mitglieder des Kuratoriums von der Stifterversammlung gewählt. Besteht keine Stifterversammlung ergänzt sich das Kuratorium durch Zuwahl selbst.

(2) Die Amtszeit des gewählten Kuratoriums beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl hat rechtzeitig vor Beendigung der Amtszeit zu erfolgen. Erfolgt sie nicht, bleibt das Kuratorium bis zur Wahl der neuen Mitglieder im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus oder wird es aus einem wichtigen Grund abberufen, wird ein neues Mitglied nur für den Rest der Amtszeit der übrigen Mitglieder hinzugewählt.

(3) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n. Der/die Vorsitzende vertritt das Kuratorium gegenüber dem Vorstand.


§ 9
Aufgaben des Kuratoriums
(1) Das Kuratorium wacht über die Einhaltung der Ziele der Stiftung, kümmert sich darum, dass der Stiftung ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und beaufsichtigt den Vorstand.

(2) Das Kuratorium erarbeitet Vorschläge für die Stiftungsarbeit für das der Stifterversammlung folgende Geschäftsjahr.

(3) Der Beschlussfassung durch das Kuratorium unterliegen insbesondere
die Berufung, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
die Genehmigung des Haushaltsplanes
die Feststellung des Jahresabschlusses
Änderungen dieser Satzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung.


§ 10
Geschäftsgang des Kuratoriums
(1) Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Wenn kein Mitglied widerspricht, können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Zur Beteiligung an diesem Verfahren ist den Mitgliedern eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, kann mit dem Einverständnis aller Mitglieder auf die Frist verzichtet werden.

(2) Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung der Frist von drei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn zwei Mitglieder des Kuratoriums oder der Vorstand dies verlangen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet.

(3) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn form- und fristgerecht geladen wurde und mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Mit Zustimmung aller Mitglieder kann auf Form und Frist der Einladung verzichtet werden.

(4) Die Mitglieder des Kuratoriums sind berechtigt, sich bei Sitzungen durch ein anderes Mitglied des Kuratoriums vertreten zu lassen. Vertretene Mitglieder werden als anwesend gezählt, jedoch müssen mindestens vier Mitglieder persönlich anwesend sein. Zur Teilnahme an Beschlüssen haben Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzuweisen.

(5) Eine Beschlussvorlage, ausgenommen solche bezüglich Satzungsänderung, Umwandlung oder Auflösung der Stiftung, gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder ihr zustimmt.

(6) Über die Ergebnisse der Sitzungen und der Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen sind und allen Mitgliedern des Kuratoriums und des Vorstandes zuzuleiten sind. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten.

(7) Die Erarbeitung von Vorlagen für das Kuratorium, die Vorbereitung der Sitzungen, die Fertigung der Niederschriften und der Vollzug von Beschlüssen des Kuratoriums obliegen dem Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes sind gehalten, an den Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, sofern nicht ihre Person Gegenstand der Beratungen ist.

(8) Der Vorsitzende des Kuratoriums wird vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende gehalten, nur im Auftrag oder bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig zu werden.

(9) Das Kuratorium ist ehrenamtlich tätig. Es kann beschließen, dass den Mitgliedern bare Auslagen ersetzt werden.


§ 11
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus bis zu sieben natürlichen Personen. Der Bürgermeister der Stadt Overath ist geborenes Mitglied des Vorstandes. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden vom Kuratorium berufen und abberufen. Mitglieder des Kuratoriums können nicht zugleich zu Mitgliedern des Vorstandes berufen werden. Der erste Vorstand wird im Rahmen einer Gründungsversammlung durch die Stifter bzw. Stifterinnen festgesetzt.

(2) Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt drei Jahre. Wiederberufung ist zulässig. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied nur für die verbleibende Amtszeit der anderen Mitglieder berufen. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstandes bis zur Berufung ihrer Nachfolger im Amt.

(3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er bestimmt einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes und ein weiteres Vorstandsmitglied oder durch drei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten. Eine Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Kuratoriums, für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks. Er berichtet dem Kuratorium über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung. Er beschließt für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan und legt für das abgelaufene Haushaltsjahr einen Jahresabschluss sowie einen Tätigkeitsbericht vor. Bei Abstimmungen innerhalb des Vorstandes verfügt jedes Vorstandsmitglied über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

(5) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe entstandene Aufwendungen erstattet werden, trifft das Kuratorium.

(6) Das Kuratorium erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand.

(7) Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall über sie persönlich beraten wird.
§ 12
Änderung der Satzung und Auflösung der Stiftung
(1) Änderungen der Satzung sind grundsätzlich möglich. Dazu ist ein gemeinsamer Beschluss vom Stiftungsvorstand und Kuratorium mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich. Durch eine Änderung der Satzung darf die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigt werden.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an eine im Aufhebungsbeschluss zu bestimmende juristische Person öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Stiftung, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 2 Absatz 2 zu verwenden hat. Vorstand und Kuratorium beschließen gemeinsam in einer form- und fristgerecht eingeladenen Sitzung über die Auflösung oder Aufhebung der Stiftung mit einer Mehrheit von 4/5 der Stimmberechtigten. Der Beschluss über die Auflösung der Stiftung ist nur zulässig, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Er darf nur mit Zustimmung der Finanzbehörde ausgeführt werden. Sollte ein Aufhebungsbeschluss aufgrund geänderter Umstände unmöglich geworden sein, so fällt das Vermögen an die Stadt, in der die Stiftung zuletzt ihren Sitz hatte. Die Stadt hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


§ 13
Stiftungsaufsichtsbehörde
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht nach der Maßgabe des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.


§ 14
Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt am Tag der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft.

Aktivitäten 2005



08.04.2005

Die Bürgerstiftung wird duch Initiative der Raiffeisenbank Overath-Rösrath eG. gegründet.
Stifterversammlung im Sülztaler Hof in Immekeppel.

Vorstand:
Vorsitzender: Heinz-Willi Schwamborn (Bürgermeister a.D.)
stellvertretender Vorsitzender: Andreas Heider (Bürgermeister)
Schatzmeister: Franz Hardy
Gründungsstifter: Die aiffeisenbank Overath eG.
Die Herren: Adolf Kaltenbach, Bernd Supe Dienes, Hans Peter Gippert, Bogdan Hoffmann und Helmut Amelung

Gründungskapital : 95.000,00 €

04.05.2005

Rechtskräftige Anerkennenung der Stiftung durch die Bezirksregierung Köln

12.07.2005

Anerkennung des Finanzamtes, dass die Bürgerstiftung steuerbegünstigt ist und gemeinnützigen Zwecken

24.08.2005

Konstituierende Sitzung des Kuratoriums

Gewählt wurden:
Der Vorsitzende des Kuratoriums:
Herr Helmut Amelung
Der stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums - Herr Adolf Kaltenbach

Vorstellung des neu entwickelten Stiftungs-Logo's, der Geschäftsbögen und eines Flyers.

31.08.2005

Präsentation der Bürgerstiftung in der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz

27.10.2005

2. Kuratoriumssitzung mit Festlegung geplanter Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und Vorschlag zu einem Projektwettbewerb "Overather stiften Perspektive".

November 2005

Briefaktion mit Flyer an potentielle Zustifter in Overath

28.11.2005

Vorweihnachtliches Abendessen im Landhotel Sülztaler Hof in Immekepel mit Gästen (potentielle Zustifter)

23.12.2005

Briefaktion an Overather Firmen

Aktivitäten 2006



01.02.2006

3. Kuratoriumssitzung
Verabschiedung und Festlegung des Projektwettbewerbs "Overather stiften Perspektive"

Spendenzusage von Herrn Adolf Kaltenbach über 5.000 € und
Herrn Helmut Amelung von 250 €

März 2006

Start des Projektwettbewerbes durch Veröffentlichung im Overather Mitteilungsblatt

25.04.2006

Vorstandssitzung und Festlegung der förderungswürdigen Projekte gemäß vorliegenden Teilnahmeanträgen

Juni/Juli 2006

Zustiftungen durch die neuen Stifter:
Herrn und Frau Metten
Herrn Friedrich-Wilhelm Selbach
Herrn und Frau Preuß

22.06.2006

1. Fördermaßnahme der Stiftung in 2006:
"Dicke Eiche Overath" mit Pressebeteiligung
Förderbetrag: 365,40 €

Juli 2006

2. Fördermaßnahme
"Offenes Forum Overath e.V."
Förderbetrag: 200,00 €

14.08.2006

Vorstandssizung mit Bekanntgabe der Fördermaßnahmen für 2006 und Stand des Stiftungskapitals z.Zt.: 110.000,00 €
noch verfügbare Fördermittel: 6.088,00 €
hiervon verplant: 2.700 €
verbleiben: 3.388,00 €

07.10.2006

3. Fördermaßnahme
an den Heimat- und Bürgerverein Overath als Zuschuss für die Arbeiten am Kriegerdenkmal, Marialindener Straße in Overath mit Pressebeteiligung.
Förderbetrag: 500 €

12.10.2006

4. Kuratoriumssitzung / Jahreshauptversammlung

08.12.2006

Vorweihnachtliches Essen mit Gästen im "Alten Zollhaus" in Steinenbrück

Aktivitäten 2007



Febr.

Eingang einer Spende in Höhe von 800,-- € anlässlich des 80. Geburtstages von dem Overather Grafiker und Künstler Lothar Stedtler.

Febr./ März

Ausschreibung des Projektwettbewerbes I/2007 im Mitteilungsblatt der Stadt Overath.

bis Mai

Zustiftungen von Herrn Rainer Habers und der Fa. Soennecken.
Erhöhung des Stiftungskapitals auf 125.000 €. Durch diese Zustiftungen erhöhte sich die Anzahl der Stifter auf 11, so dass gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Bürgerstiftung ab 2007 jährlich eine Stifterversammlung durchzuführen ist.

10.05.

Vorstandssitzung zur Ausarbeitung eines Vorschlages über die eingegangenen Förderanträge.

31.05.

Versammlung der Stifter und des Kuratoriums.
Die Stifterversammlung setzte die Anzahl der Mitglieder des Kuratoriums auf sieben Personen fest.
Gewählt wurden die Herren Helmut Amelung, Hans-Peter Gippert, Rainer Habers, Adolf Kaltenbach, Rudolf Preuß, Bernd Supe-Dienes und Lothar Uedelhoven.

Die Mitglieder des Kuratoriums wählten Herrn Helmut Amelung zum Vorsitzenden und Herrn Adolf Kaltenbach zum stellv. Vorsitzenden.

Der Jahresabschluss 2006 wurde festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Es wurden folgende Fördermaßnahmen aus dem Projekt-
wettbewerb I/2007 beschlossen:

1. Die Stadtbücherei St. Walburga erhält für die Umsetzung des Konzeptes „Markenzeichen setzen“ für Kommunikation, Werbung und PR der Stadtbücherei 700 €.

2. Der Förderverein „Das Boot“ erhält für das Projekt Wegbegleitung bei Sterben, Tod und Trauer 500 €.

3. Der Heimatverein Eulenthal e.V. erhält als Zuschuss für den Bau einer Rasthütte für Wanderer 500 €.

4. Das Blasorchester Marialinden erhält für den Erwerb von Notenmaterial für die Proben zur Vorbereitung des 40-jährigen Jubiläumskonzertes 300 €.

5. Die Internationale Nachbarschaft Overath-Heiligenhaus e.V. erhält für ihre Arbeit insbesondere zur Betreuung von benachteiligten Jugendlichen 500 €.

Mai

Die Eheleute Ursula und Rudolf Preuß machen eine weitere Zustiftung in Höhe von 5.000 €. Das Stiftungskapital beträgt jetzt 130.000 €.

04.06.

Im Rahmen eines Pressegespräches werden den Begünstigten die Fördermittel des Projektwettbewerbes I/2007 in Form von Schecks übergeben.

Juni

Der Vorsitzende des Kuratoriums, Herr Helmut Amelung, übergibt der Bürgerstiftung ein von Henry Maske unterzeichnetes Plakat des Boxkampfes Maske / Hill zur Vergabe gegen das höchste Gebot.

Sept.

Ausschreibung des Projektwettbewerbes II/2007 im Mitteilungsblatt der Stadt Overath.

27.09.

Das von Henry Maske unterzeichnete Plakat des Boxkampfes Maske / Hill wird gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 2.000 € an Herrn Franz Schwope übergeben.

23.10.

Vorstandssitzung zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Mittelvergabe des Projektwettbewerbes II/2007.

Es gingen 17 Anträge ein.

05.11.

Sitzung des Kuratoriums
Beschlussfassung über die Mittelvergabe für den
Projektwettbewerb II/2007.
Es wurden gefördert:
1. die Heiligenhauser Karnevalsfreunde e.V. für die Beschaffung von Kostümen der Jugendtanzgruppemit 500 €,
2. die Big Band Overath für die Beschaffung von Noten mit 300 €,
3. der ehrenamtliche Seniorenservice in Overath E.S.S.i.O. für Beschaffungen zur Verbesserung der Organisation der Koordinierungsstelle mit 500 €,
4. der TuS Untereschbach-Steinenbrück 1910 e.V. für die geplante Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit 1.000 €,

5. die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft – DLRG – Overath für die Beschaffung eines Defibrillators mit 500 €,

6. der Quartettverein „Frohsinn“ e.V. Untereschbach für die Beschaffung eines den Brandschutzbestimmungen
entsprechenden Vorhanges für die Mehrzweckhalle in Untereschbach mit 500 €,
7. Frau Maria Schlüter, Nachtigallenweg 17, Overath für die weitere Bepflanzung von Beeten an der L 136 in Steinenbrück zur Erleichterung der in ehren- amtlicher Arbeit durchzuführenden Pflege mit 200 €,

8. Frau Dr. Annette Claus, Krombacher Str. 7, Overath, für die von ihr vertretene Elterninitiative zur Beschaffung eines zusätzlichen Abenteuerspielgerätes auf dem neu zu errichtenden Spielplatz im Neubaugebiet Krombach II mit 1.000 €. Dieser Betrag wurde von Herrn Adolf Kaltenbach gespendet.
9. die Kath. Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt, Untereschbach, für die Beschaffung von Einrichtungsgegen-
ständen eines neu zu schaffenden Jugendraumes mit 500 €.



16.11.

Pflanzung eines Walnussbaumes am Hallenbad Overath mit Pressebeteiligung.

30.11.

Vorweihnachtliches Essen mit Gästen auf eigene Kosten im „Alten Zollhaus“ in Steinenbrück.



13.12.

Übergabe der bewilligten Mittel des Projektwettbewerbes II/2007 im Rahmen eines Pressegespräches im Sitzungssaal des Rathauses in Overath

Aktivitäten 2008




Overather Tafel e.V..

Kath. Kindertagesstätte Marialinden, Spielplatz,
Bürgerbusverein Overath e.V., Anteil. Investition
Kindergarten „Der bunte Luftballon“, Kinder Kunst Kultur Werkstatt
Spende einer Parkbank am Aggerufer Nähe Schwimmbad durch Hans-Peter Gippert

Aktivitäten 2009




Spende für Lehr- und Lernmittel an offenen Ganztagsschulen und Grundschulen in Overath
(Overath, Marialinden, Heiligenhaus, Sülztal, Immekeppel und Vilkerath)

Lernunterstützung leistungsschwacher Grundschüler, Pfarrcaritas St. Walburga
Förderung durch Sponsorentafel im Kulturbahnhof
Start des Bürgerbuses Overath mit Unterstützung der Bürgerstiftung

17.11.09

300 Jahre Klavier- und Kulturveranstaltung

Aktivitäten 2010




Overather Tafel e.V..

Kath. Kindertagesstätte Marialinden, Spielplatz,
Bürgerbusverein Overath e.V., Anteil. Investition
Kindergarten „Der bunte Luftballon“, Kinder Kunst Kultur Werkstatt
Spende einer Parkbank am Aggerufer nähe Schwimmbad durch Hans-Peter Gippert

Aktivitäten 2011

VR Bank vergab Zustiftungen und Spendengelder in der Villa Zanders

Bergisch Gladbach. "Wir bekommen etwas aus der Region und geben der Region deshalb gerne etwas zurück" – Dass gute Geschäfte machen, um für Eigentümer und Mitglieder eine ordentliche Rendite zu erwirtschaften, Mitarbeiter angemessen bezahlen und der Steuerpflicht korrekt nachkommen zu können und sogar freiwillig sich nachhaltig für das Gemeinwohl zu engagieren für die VR Bank zusammengehören, bewies das genossenschaftlich organisierte Kreditinstitut jetzt einmal mehr: Zur schon traditionellen Übergabe von Zustiftungen und Spenden begrüßte Vorstandssprecher Franz Hardy gemeinsam mit seinem Vorstandskollegen Lothar Uedelhoven Vertreterinnen und Vertreter der heimischer Bürgerstiftungen sowie Rotarier und Lions Clubs in der städtischen Galerie Villa Zanders.

"Wir sind durchaus stolz, vor sieben Jahren die Initiative in Bergisch Gladbach und Overath zur Gründung der Bürgerstiftungen ergriffen zu haben und genauso stolz, die bereits bestehende Stiftung in Rösrath mit einem maßgeblichen Betrag unterstützt zu haben", erinnerte Hardy an die Anfänge des Engagements seiner Bank in diesem Bereich. Aber auch den Lions und Rotariern sei man eng verbunden, denn das Werteverständnis von Hilfe, Gemeinschaft, Nähe und Partnerschaft teile man miteinander.

Weit mehr als 200 Projekte konnten die Bürgerstiftungen Bergisch Gladbach, Overath und Rösrath sowie die Rotarier und Lions Clubs mit der finanziellen Unterstützung der VR Bank inzwischen realisieren. Erfolgreiche Projekte wie die Sanierung der maroden Toilettenanlagen der Gemeinschaftsgrundschule Paffrath zeigen, dass die Werte Freundschaft, Förderung und Miteinander nicht nur moderner und gefragter denn je, sondern inzwischen auch unverzichtbar für die Gesellschaft geworden sind. Hardy: "Überall da, wo die Kommunen an ihre Grenzen stoßen, ist gesellschaftliches Engagement besonders gefragt. Das unterstützen wir gerne."

Insgesamt vergab die VR Bank 107.500 Euro an die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Stiftungen und Clubs. Die Spenden werden in den Organisationen zur Förderung unterschiedlichster sozialer Projekte eingesetzt. Dazu gehört die Unterstützung der offenen Jugendarbeit in Overath, Kunst- und Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche in den drei Städten ebenso wie der bauliche Erhalt von Schloss Eulenbroich in Rösrath und die Unterstützung der Bergisch Gladbacher Tafel.

Aktivitäten 2012/13

Das zu Ende gehende Jahr 2013 nimmt die Bürgerstiftung Overath zum Anlass, die Aktivitäten der letzen 24 Monate darzustellen.


Stiftungskapital
Im November 2011 hatte die Bürgerstiftung Overath ein Stiftungskapital in Höhe von 188.300,-- €.

In den letzten beiden Monaten des Jahres verzeichnete das
Stiftungskapital folgende Zugänge:
- VR Bank Bergisch Gladbach 20.000,-- €
- Motoren AG Feuer, Overath 2.000,-- €
- Herr Hans-Theo Salzburger 2.000,-- €
- Fa. Gicom, Herr Hans-Jakob Reuter Overath 2.680,-- €
- Herr Martin Mundil 1.000,-- €
so dass das Stiftungskapital am 31.12.2011 215.980,-- €
betrug.

Im Jahre 2012 gingen folgende Beträge auf das Stiftungskapital ein:
- Fa. elmat, Herr Bodo Schlagheck, Untereschbach 10.000,-- €
- Fa. Soennecken, Vilkerath 2.000,-- €
- Fa. Gicom, Herr Hans-Jakob Reuter, Overath 5.500,-- €
- Herr Martin Mundil 1.000,-- €
- VR Bank Bergisch Gladbach 20.000,-- €.
Stand des Stiftungskapitals am 31.12.2012 254.480,-- €.

Bisher erfolgten in 2013 weitere Zugänge von
- den Eheleuten Rudolf und Ursula Preuß 2.500,-- €
- Herrn Martin Mundil 1.000,-- €.
Einnahmen aus der Sponsoren- Werbetafel im Kulturbahnhof
Aus der Vermietung von Flächen auf der Sponsoren- Werbetafel im Kulturbahnhof in Overath folgende Einnahmen erzielt werden:
2012 – 18 Mieter / Sponsoren zahlten insgesamt 5.350,-- €
2013 – 18 Mieter / Sponsoren zahlten insgesamt 5.400,-- €.

Spendeneinnahmen

2012

- Aus Anlass des Eintritts in den Ruhestand bat Herr Franz Hardy statt Geschenken um Spenden für die Bürgerstiftungen des Geschäftsgebietes der VR-Bank Bergisch Gladbach. Die Bürgerstiftung Overath erhielt einen Betrag in Höhe von 2.600.-- €.

2013

- Der Gründungsstifter Herr Hans-Peter Gippert spendete 5.000,-- €, die nach Absprache für caritative Zwecke verwendet wurden.

- Die Fa. Soennecken überwies eine Spende in Höhe von 2.000,-- €, die im Einvernehmen an die Hauptschule Overath zur Finanzierung von Förderunterricht weitergeleitet wurde.

- Die VR Bank Bergisch Gladbach überreichte am
12.11.2013 eine Spende in Höhe von 5.000,-- €, die für allgemeine Fördermaßnahmen 2014 verwendet werden kann.

Fördermaßnahmen der Bürgerstiftung:

2012

- Mitte des Jahres konnte der Offenen Jugendarbeit Overath ein neues Fahrzeug (OJO-Mobil) für die aufsuchende Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Overath zur Verfügung gestellt werden, das die Bürgerstiftung aus den Mitteln des Jahres 2011 mit 10.000,-- € bezuschusste.

- Das Kulturforum Overath erhielt einen Zuschuss in
Höhe von 3.000,-- € mit dem u.a. das Projekt „Pop meets Poetry Slam“ finanziert wurde.

- Die von der evangelischen Kirchengemeinde Overath
organisierte Ausstellung „Fluchtwege“ wurde mit 500,-- € gefördert.

- Die Elterninitiative Ferrenberg erhielt für den Bau einer
Kräuterspirale an der Kindertagesstätte einen Zuschuss von 300,-- €.

- Das Projekt „Bergische Weihnachten“ wurde als Starthilfe mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,-- € bedacht.

- Die neu gegründete Sekundarschule Overath erhielt zur
Förderung der Inklusion (gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder) eine Zuwendung von 4.000,-- € für die Beschaffung spezieller Lehr- und Lernmittel.

- Auf Antrag des Fördervereines der Stadtbibliothek Overath finanzierte die Bürgerstiftung die Einrichtung einer Leseecke mit 1.000,-- €.

2013

- Die Spende von Herrn Hans-Peter Gippert in Höhe von 5.000,-- € wurde an den Caritasverband weiter geleitet mit der Auflage der Verwendung zu je 1/3 für folgende Maßnahmen:
1.Freizeitangebot der Gemeindecaritas in Form einer Ferien-Mal-Aktion in erster Linie für Kinder, die keine Möglichkeit haben in Urlaub zu fahren und für die dieses Angebot eine sinnvolle Freizeitgestaltung darstellt.
2.Organisation von kostenfreiem Nachhilfeunterricht durch die Gemeindecaritas in enger Kooperation mit den Schulen durch ehrenamtliche Kräfte.
3.Motivations- und Bewerbungstraining für Schüler mit schlechtem oder keinem Schulabschluss.

- Die Feier anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Partnerschaft mit der Stadt Perenchies wurde mit 1.000,-- € bezuschusst.

- Das Kulturforum Overath erhielt einen Zuschuss von 3.000,-- € mit dem der Literaturabend „J.R.R.Tolkien, Herr der Ringe, Der kleine Hobbit“ finanziert werden soll.

- Der Bergische Geschichtsverein Overath e.V. erhielt 1.000,-- € zur Herausgabe der 11. Ausgabe des Bandes „Achera“ - Beiträge zur Geschichte Overaths.

- Der Förderverein der Kindertagesstätte St. Hildegund
erhielt eine Zuwendung in Höhe von 500,-- € zu den Materialkosten für einen neuen Kletterseilgarten, der in Eigenleistung errichtet wurde.

- Die Ortsgruppe Overath der Deutschen Lebensrettungs-gesellschaft (DLRG) erhielt eine Zuwendung in Höhe von 5.000,-- € für die Beschaffung eines neuen Vereins- und Einsatzfahrzeuges zur Aufrechterhaltung der Wasserrettung in der Region sowie der Mobilität der Ortsgruppe insbesondere der Jugendabteilung.

- Die Spende der Fa. Soennecken in Höhe von 2.000,-- € wurde von der Bürgerstiftung aufgestockt um 400,-- € und der Gesamtbetrag von 2.400,-- € der Hauptschule Overath für die Pädagogische Übermittagsbetreuung bewilligt. Wegen fehlender Einnahmen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen musste der Förderunterricht reduziert werden. Mit der Zuwendung können zwei Arbeitsgemeinschaften mit qualifizierter Betreuung aufrecht erhalten werden.

Wie sich aus der vorstehenden Darstellung ergibt, konnten
2012 6 Maßnahmen mit insgesamt 9.800,-- € und
2013 7 Maßnahmen mit insgesamt 17.900,-- €
gefördert werden.

Seit der Gründung der Bürgerstiftung im Jahr 2006 wurden bis 2013 insgesamt 43 Maßnahmen mit 69.065,-- € gefördert.

Durch das Engagement und die Hilfe der Stifter und Förderer konnten in den sieben Jahren des Bestehens der Bürgerstiftung einige positive Akzente gesetzt werden, die an vielen Stellen zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt Overath beigetragen haben.

Wenn auch Sie Gutes in Ihrer Stadt Overath bewirken wollen, bieten wir Ihnen als eine Möglichkeit an, die Bürgerstiftung zu unterstützen.

Jeder Euro der eingeht, wird für die Erfüllung der vielfältigen satzungsmäßigen Stiftungsaufgaben verwendet.
Sie entscheiden, ob Ihr Geld langfristig über Erträge aus dem Stiftungskapital gutes bewirken soll oder unmittelbar zur Finanzierung dringender Maßnahmen dienen soll.

Aktivitäten 2014

Das zu Ende gehende Jahr 2014 nimmt die Bürgerstiftung Overath zum Anlass, die Aktivitäten der letzten 12 Monate darzustellen.


Fördermaßnahmen der Bürgerstiftung 2014:

Im Jahre 2014 wurden 13 Anträge über 11.830 Euro gefördert:

44. Umbau Rasenplatz Sportverein Vilkerath 1.000 Euro
45. Ausstellung - Wege aus der Not - 500 Euro
46. KULTURFORUM 3.000 Euro
47.Begrüßungsstelen 950 Jahr Stadt Overath 1.190 Euro
48. Wackelbrücke GGS Overath 1.000 Euro
49 Hangsicherung KITA Eichenweg 750 Euro
50. Internetschulung der JGS 6 der Sekundarschule 1.190 Euro
51. Projekt - gewaltfreies Lernen - GS Immekeppel 500 Euro
52. Tennis im Ganztagsunterricht Rot Weiß Overath 500 Euro
53. Schüleraustausch Perenchies 750 Euro
54. Stromanschluss Landw. Casino Vilkerath 1.000 Euro
55. Pfarrcaritas -Weihnachtsfeier Asylanten 1.030 Euro
56. E.S.S.i.Ov 500 Euro

13 Fördermaßnahmen 11.830 Euro

Aktivitäten 2015

In 2015 wurden 18 Maßnahmen über fast 25.000 Euro durch die Bürgerstiftung begleitet bzw. gefördert:
58. GHS Overath 2.400 Euro
59. SC Vilkerath Paralauf 500 Euro
60. Bienenzuchtverein Lehrstand 500 Euro
61. GHS Overath Cyberkriminalität 1.000 Euro
62. Kulturforum 2.500 Euro
63. Heimat- und Bürgerverein Lölsberger Steg 10.000 Euro
64. Bergischer Geschichtsverein Buch 100 Euro
65. Marienkäfer Marialinden Bauwagen 1.000 Euro
66. PKG World Robotic Olympiade 500 Euro
67. Sekundarschule Leonardo da Vinci Medienprojekt/Soennecken 2.000 Euro
68. PKG Mensa/Soennecken 1.000 Euro
69. Pfarrcaritas /Flüchtlingshilfe 2.000 Euro
70. Peter Landwehr Haus / Preuß 200 Euro
71. Rotary Club / 10jähriges 100 Euro
72. Pfarrcaritas Weihnachtsfeier 1.050 Euro
73. Stadt Overath Bank Badiono 120 Euro
74. Fahrradschlösser/Flüchtlingshilfe 350 Euro
75. Dankeschön-Aktion/Flüchtlingshilfe 80 Euro

insgesamt 18 Fälle 25.400 Euro

Schwerpunkte waren die Wiedereröffnung des Lölsberger Stegs und die Unterstützung der beiden Overather Organisationen -Pfarrcaritas und IFO-, die sich in ehrenamtlicher Arbeit um die Integration der Flüchtlinge kümmern.

Aktivitäten 2016

In 2016 wurden 15 Maßnahmen mit 12.700 Euro durch die Bürgerstiftung begleitet bzw. gefördert:
IFO -Transporter für Flüchtlinge- 1.500,00 €
BTV Pfarrsaal Heiligenhaus, Beleuchtung Rochuskapelle 500,00 €
Förderverein GGS Sülztal, Schaukel Schulhof 500,00 €
Kinder-u.Jugendhilfe Maria Schutz, Anschaffung Neue Lernhefte 500,00 €
Stadt Overath, Sommerferienprogramm 500,00 €
Sozialpäd. Familienhilfe, Beschaffung Wohnungseinrichtung 500,00 €
Stadtsportverband Overath, „Flüchtlingsprojekt“ 2.000,00 €
IFO „Ausrichtung Sommerfest“ 200,00 €
DRK Kreisverband, (Freiluftschachbrettspiel) 500,00 €
Kulturforum Overath, (Spende 2016) 2.500,00 €
Förderverein Musikschule Overath/Rösrath Projekt JEKITS 1.500,00 €
DLRG 50-jähriges Jubiläum 500,00 €
ESSIO Seniorenservice Overath, Weihnachtsfeier 750,00 €
AWO OGS Marialinden, Gestaltung Außengelände 500,00 €
Helmut Amelung, Weihnachtstüten IFO 250,00 €

Gesamtsumme 12.700,00 €

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