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Straßen- und Wegekonzept

In der Ratssitzung am 14.09.2022 wurde das gemeindliche Straßen- und Wegekonzept der Stadt Overath beschlossen.


Zur Erstellung eines solchen Konzeptes sind die Gemeinden gemäß §8a des Kommunalabgabengesetztes vom 19. Dezember 2019 verpflichtet.


Die Auflistung der geplanten Straßenunterhaltungs- sowie Straßenausbaumaßnahmen beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über die einzelnen Vorhaben. Ziel ist es eine gewisse Transparenz über die geplanten Maßnahmen über einen Zeitraum von 5 Jahren zu gewähren.


Das Konzept wird nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre, fortgeschrieben.


Das Straßen- und Wegekonzept mit beitragsfreien und beitragspflichtigen Maßnahmen kann hier abgerufen werden.