Der Wahlausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 in öffentlicher Sitzung über die Einteilung der Kommunalwahlbezirke entschieden.
Nach § 17 des Kommunalwahlgesetz NRW können die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden
(§ 17 KWahlG NRW).
Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, sowie die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurden am 25.02.2020 öffentlich bekannt gegeben und können nachfolgend heruntergeladen werden.
Download:
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke