19. Januuar 2021
Dem Erlass der Elternbeiträge für den Monat Januar haben die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen nunmehr auch offiziell zugestimmt.
Sollten die derzeitigen Bestimmungen über den Januar hinaus verlängert werden und sich das Land erneut mit den Kommunen über eine finanzielle Ausgleichsregelung verständigen, ist der Beitragserlass auch für diese Zeiträume beschlossen. Wir werden Sie hier stets aktuell informieren.
Die Entscheidung der Ratsfraktionen ist erforderlich, weil die Elternbeiträge nach einer durch den Stadtrat beschlossenen städtischen Satzung erhoben werden. Somit kann auch nur der Rat eine andere Regelung beschließen.
08. Januar 2021
Die zuständigen Landesministerien und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, den Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertagespflege,einer Kindertagesstätte und einer Offenen Ganztagsschule im Januar zu erlassen. Der Betrag wird von der Stadt nicht eingezogen, Selbstzahler bitte ich die Überweisung nicht auszulösen. Diese Regelung betrifft ausschließlich den Monat Januar 2021.
Mit den Offenen Ganztagsschulen ist bezüglich der Essensgelder vereinbart, dass zur Deckung der Fixkosten, z.B. für Personal, ein Pauschalbetrag nach Ermessen der Träger erhoben werden kann.
07. Januar 2021
Die beiden Ministerien für Familie und Schule haben nunmehr über den Betrieb der Kindertagespflegen, der Kindertageseinrichtungen und der Schulen informiert.
Die Informationen für die Tagesbetreuung von Kindern finden Sie hier
Ihre Einrichtung wird Sie auf dem bekannten Weg informieren.
Der Präsenzunterricht in den Schulen wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021
ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Die Schulen werden Sie auf den bekannten Wegen entsprechend informieren.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.
Näheres erfahren Sie über ihre Schule.
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
20. Dezember 2020
Information für Eltern, deren Kinder die Offene Ganztagsschule besuchen
Die Angebote der Offenen Ganztagsschulen bleiben während der Weihnachtsferien komplett geschlossen. Das betrifft den 23. Dezember sowie den 4. bis 6. Januar. Damit ist der OGS-Betrieb mit dem Unterrichtsbetrieb gleichgestellt.
In besonderen Notfällen, also wenn Ihnen absolut keine andere Versorgung Ihres Kindes möglich ist, wenden Sie Sich bitte an die Leitung Ihrer OGS.
Am 7. und 8. Januar sind die OGS-Angebote unter Wahrung der bekannten Schutzvorschriften grundsätzlich geöffnet. Wir bitten aber auch an diesen beiden Tagen darum, die Kinder nur in die Schule zu bringen, wenn keine andere Betreuung gewährleistet ist.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachstfest und ein erfolgreiches und gutes Jahr 2021!
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen der Jugendhilfe und der Schulen danke ich von Herzen für Ihr engagiertes und couragiertes Wirken in diesem Jahr!
Bleiben Sie gesund!
14. Dezember 2020
Mit heutigem Schreiben wendet sich das Ministerium Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration nochmals an Eltern, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung besuchen.
Auch, wenn die Einrichtungen geöffnet sind und Kinder betreut werden, appelliert der Minister, wenn immer es möglich ist zum Schutz der Erzieherinnen und Erzieher, die Kinder nicht in die Einrichtungen zu geben.
Mit einem zeitgleich versendetem Schreiben drückt der Minister seinen Dank und Anerkennung gegenüber den Beschäftigten in der Tagesbetreuung für Kinder aus. Diesem Dank schließe ich mich an dieser Stelle ausdrücklich an!
12. Dezember 2020
Das Schulministerium hat die Regelungen für den Schulbesuch ab Montag, 14.12. neu formuliert:
"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.(msb)"
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Ob an diesen Tagen das Angeot des Offenen Ganztages stattfinden wird, werden wir in der kommenden Woche entscheiden.
Bitte beachten sie, dass die Regelungen kein Aussetzen der Schulpflicht bedeuten. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den jeweiligen Unterrichtsangeboten und -formen ihrer Schule teilzunehmen. Für geplante Klassenarbeiten können die Kinder weiterhin verpflichtend in die Schule einberufen werden.
Die Schulbusse werden in der kommenden Woche wie gewohnt nach den Fahrplänen eingesetzt. Für die Kinder, die an den beiden unterrichtsfreien Tagen 21. und 22. Dezember in der Schule angemeldet sind und durch die Stadt Overath befördert werden, treffen wir mit den Familien individuelle Vereinbarungen.
11. Dezember 2020
Der Minister für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat aktuelle Informationen für den Betrieb der Kindertagespflegen und Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Dies Informationen können Sie hier lesen.
9. Dezember 2020
Das Familienministerium wendet sich in einem Schreiben zur aktuellen Situation erneut an die Einrichtungen und Eltern.
Mit einem weiteren Schreiben wird auf die Situation in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten eingegangen.
Bekanntlich sind Montag, 21. Dezember und Dienstag, 22. Dezember unterrichtsfreie Tage in den Schulen. Zu einer Notbetreuung konnten Sie Ihre Kinder anmelden. Da nur sehr wenige Kinder angemeldet wurden, werden wir die Schulbusse an diesen Tagen nicht einsetzen. Falls Sie einen Beförderungsbedarf haben wenden Sie Sich bitte an Ihre Schule, von dort wird mit dem Schulverwaltungsamt eine Lösung organisiert.
Auch in den Offenen Ganztagsangeboten wird für diese Kinder eine Betreuung angeboten.
Am Mittwoch, 23. Dezember sind alle Schulen einschließlich der Ganztagsangebote geschlossen. Es findet keine Betreuung statt, Notgruppen werden nicht angeboten.
09. November 2020
Das Familienministerium, Minister Herr Dr. Stamp, hat in einer offiziellen Information an Eltern und Einrichtungen die aktuelle Lage zusammengefasst und weist auf die Auswirkungen für die Kindertagesbetreuung hin. Diesem Schreiben ist eine einfache Entscheidungshilfe beigefügt, mit der Sie feststellen können, was zu tun ist wenn Ihr Kind Krankheitssypmtome zeigt.
Ebenso beigefügt ist eine Anleitung zum richtigen Lüften.
In einem Ministerschreiben erläutert Herr Minister Dr. Stamp die Landespolitik und unterstreicht das Ziel, die Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet zu halten.
2. November 2020
Die seit heute gültige Coronoschutzverordnung erlaubt, im Gegensatz zum Frühjahr, den Besuch der öffentlichen Kinderspielplätze.
Allerdings müssen die Begleitpersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Angebote der offenen Jugendfreizeitarbeit, also der OJO und KOT, sind geöffnet. Die maximale Gruppengröße, hier die gleichzeitig anwesende Anzahl der Besucher/-innen, darf 10 Personen nicht übersteigen.
In der Kindertagespflegen und Kindertagestätten ergeben sich aktuell keine Änderungen.
23. Oktober 2020
Am Montag beginnt mit dem Ende der Herbstferien wieder der Unterricht an den Overather Schulen.
Mit der dann gültigen Corona-Betretungsverordnung wird ab Klasse 5 wieder eine vollständige Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eingeführt.
Ausgenommen hiervon sind nur Kinder (und Lehrer/-innen), die mit Vorlage eines ärtzlichen Zeugnisses keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und Schüler/-innen der Grundschulen, solange sie sich im Klassenverband im Unterricht aufhalten. Die Schulen können auf freiwilliger Basis andere Lösungen vorschlagen.
Bitte geben Sie Ihren geeignete Bedeckungen, möglichst auch eine Erstazmaske, mit in die Schule.
Ab Montag werden im Schulbusverkehr auf drei besonders frequentierten Strecken Entlastungsbusse eingesetzt:
Linie 7 Start: Großoderscheid – über Grundschule Marialinden – Ende: Cyriax
Linie 8 Start: Federath – über Grundschule Marialinden - Ende: Cyriax
Linie 9 Start: Neuhonrath Kirche – Ende: Cyriax
Die Busse fahren nach gleichem Fahrplan wie die regulären Busse. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, diese zusätzlichen Busse im Sinne größerer Abstände auch zu nutzen!
In einigen Kindertagesstätten wird es aufgrund Personalengpässen in der kommenden Woche evtl. zu verkürzten Öffnungszeiten oder der Bildung von Notgruppen kommen müssen. Die Leiterinnen werden Sie rechtzeitig informieren.
13.Oktober 2020
Derzeit liegen keine aktuellen Meldungen vor.
Während der Herbstferien ist die Betreuung in der Tagespflege, den Kindertagesstätten und den Offenen Ganztagsschulen gewährleistet.
Die Einrichtungen informieren über mögliche Einschränkungen.
Alle in Kindertagesstätten und an den öffentlichen und privaten Schulen tätigen Personen können sich in der Zeit vom ersten Schultag nach den Herbstferien (26. Oktober 2020) bis zum letzten Schultag vor den Weihnachtsferien (22. Dezember 2020) bis zu drei Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin testen lassen.
Die seid den Sommerferien durchgeführten Testungen in diesem Personenkreis ergaben eine Positivrate von 0,2 %. "Das heißt, Schulen und Kinderbetreuungs-einrichtungen sind keine Hot Spots", so Gesundheitsminister Laumann.
10. Juni 2020
Ab Montag, 15. Juni nehmen auch die Grundschulen den Regelbetrieb entsprechend der örtlichen Gegebenheiten wieder auf. In einer gemeinsamen Konferenz der Schulleitungen, der Leitungen des Offenen Ganztages und der Stadt Overath als Schulträger wurden einige für alle Grundschulen gültigen Eckpunkte vereinbart.
Der Schulbeginn ist für Ihre Kinder Morgens zur ersten Unterrichtsstunde, in der Regel um 08:00 Uhr. Die Schulbusse fahren nach dem Stundenplan zur 1. Schulstunde. Wann der Unterricht für Ihr Kind endet teilt Ihnen die Grundschule mit.
Die Offenen Ganztagsschulen bilden in Abstimmung mit der Schulleitung neue Betreuungsgruppen im Anschluss an den Unterricht.
Die Offene Ganztagsschule endet einheitlich bereits um 15:00 Uhr. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder dann die Schule verlassen können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kann nach strengen Kriterien der bisherigen Notbetreuung hiervon abgewichen werden.
Die geplanten Sommerferienprogramme werden zur Zeit so umgeplant, dass möglichst viele Kinder teilnehmen können. Sollten die personellen Voraussetzungen nicht für die Beteruung aller angemeldeten Kinder ausreichen, entscheidet die OGS-Leitung nach den während der Notbetreuung geltenden Kriterien über die Aufnahme.
Auch in den Sommerferien schließen die Offenen Ganztagsschulen um 15:00 Uhr.
Die Schließzeiten in den Sommerferien werden beibehalten. Eine Notbetreuung kann nicht angeboten werden.
Sie als Eltern sollen das Schulgelände bitte nicht betreten! Sollte dies in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Schulleitung dennoch notwendig sein, müssen Sie Ihren Aufenthalt in einer Anwesenheitsliste dokumentieren lassen.
08. Juni 2020
Das Ministerium für Schule und Bildung hat in einer Schulmail mittlerweile die Bedingungen für einen "verantwortungsvollen Normalbetrieb" in den Grundschulen benannt.
Die wichtigsten Punkte sind, dass alle Kinder ab dem 15. Juni bis zum Beginn der Sommerferien gemäß der Stundentafel unterrichtet werden. Die Klassen bzw. Lerngruppen werden nicht mehr geteilt. Damit entfällt in diesen festen Lerngruppen auch die individuelle Abstandsregel (1,50 Meter).
Durch gestaffelte Anfangs-, End- und Pausenzeiten soll die Durchmischung der Lerngruppen verhindert werden. Da, wo dies baulich oder organisatorisch nicht möglich ist, besteht das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Maske. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine solche Maske immer mit.
Über einen Sponsor werden die rheinisch-bergischen Kommunen in der Lage sein, jedem Kind ein sogenanntes face-shield zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie bis zum Ende dieser Woche über die Schule.
Viele Kinder kommen mit dem Schulbus zum Unterricht. Auch bei gestaffelten Schulbesuchszeiten werden wir die Kinder einer Schule weiterhin nur mit einem Bus befördern können. Es kann also sein, dass für Ihr Kind am Morgen oder am Nachmittag Randzeiten zwischen Ankunft/Abfahrt in der Schule und Beginn/Ende des Unterichts entstehen.
Sie als Eltern sollen das Schulgelände bitte nicht betreten! Sollte dies in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Schulleitung dennoch notwendig sein, müssen Sie Ihren Aufenthalt in einer Anwesenheitsliste dokumentieren lassen.
Die Details der Umsetzung und insbesondere die Fragen der Verzahnung mit den Angeboten im Offenen Ganztag erfolgt am morgigen Dienstag. Sie werden im Anschluss unmittelbar durch die Schule informiert.
05. Juni 2020
Ab dem 8. Juni werden die Kindertagesstätten im sogenannten "eingeschränkten Regelbetrieb" wieder geöffnet. Das bisherige Betretungsverbot wird damit aufgehoben.
Damit haben wieder alle Kinder, anders als in der bisherigen Notversorgung, grundsätzlich Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Die Betreuungszeiten werden im Stundenbudget grundsätzlich um 10 Stunden zu dem von Ihnen belegten Stundenkontingent reduziert. Aus einer 45 Stundenbetreuung wird also ein 35-Stunden Umfang.
Die konkreten Zeiten der Betreuung legen die Einrichtungen, auch unter Berücksichtigung der Personalausstattung bei den Mitarbeitenden mit einem gesundheitlichen Risiko, eigenständig fest.
Alle Einzelfragen zum Umfang der Betreuung und ihrer Ausrichtung finden Sie in den Fragen und Antworten zum eingeschränkten Regelbetrieb
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation ausgeschlossen werden kann.
In begründeten Einzelfällen oder unter Aspekten des Kindeswohls kann die Reduzierung der Betreuungszeit mit Zustimmung des Jugendamtes aufgehoben werden, wenn es die Gesamtsituation in der Einrichtung zulässt. Sofern Sie hier für sich auf der Grundlage der oben hinterlegten Fragen und Antworten einen Anspruch sehen, füllen Sie bitte diesen Antrag aus und geben ihn bei der Leitung der Kindertagesstätte ab. Diese reicht ihn dann dem Jugendamt ein.
Für die Schließzeiten Ihrer Kindertageseinrichtung in den Sommerferien gelten eigene Regelungen. Die Information des Ministeriums finden Sie hier
20.05.2020
Das Familienministerium informiert mit einem aktuellen Schreiben vom 20.05.2020 die Eltern, deren Kinder in Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in eingeschränkten RegelbetriebNordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. Alle Kinder haben dann wieder grundsätzlich einen – allerdings durch die Maßgaben des Infektionsschutzes eingeschränkten – Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung.
Die ausführliche Information können Sie hier nachlesen.
15. Mai 2020
Die Angebote der Notbetreuung in Kindertagespflege, Kindertagesstätte und Offenem Ganztag wurde mit der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung nochmals angepasst.
Eine Liste der für den Zugang relevanten Berufsgruppen finden Sie hier.
Das Formular, mit dem Sie den Anspruch auf eine Betreuung Ihres Kindes in der Einrichtung anmelden können, finden Sie hier.
12. Mai 2020
Ab dem 14. Mai 2020 tritt die Neufassung der Corona-Betreuungsverordnung in Kraft.
Besonders möchte ich Sie auf die Neufassung bzw. Erweiterung der im § 2 neu aufgenommen Absätze 4 bis 7 hinweisen, in dem die für die Betreuung neu zugelassenen Gruppen und mögliche Einschränkungen des Betreuungsumfangs definiert werden.
11. Mai 2020
Das Familienministerium richtet sich mit einem Schreiben direkt an Sie als Eltern eines Kindes in der Tagesbetreuung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege.
Ein weiteres Schreiben benennt die aktuellen Schritte zur Öffnung der Kindertagesbetreuung.
04. Mai 2020
Das Familienministerium hat die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege an Wochenenden und Feiertagen eingestellt. Die enstprechende Information finden Sie hier
30.04.2020
Der Erlass des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Offenen Ganztagsschule wurde per Dringlichkeitsbeschluss verabschiedet. Die entprechende Allegemeinverfügung finden Sie hier
Zum Verfahren verweise ich auf die folgende Mitteilung.
28.04.2020
Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über den weiteren Erlass der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 geeinigt. Damit sind für den Besuch einer Kindertagesstätte, einer Kindertagespflege oder einer Offenen Ganztagsschule auch im kommenden Monat keine Elternbeiträge an die Stadt Overath zu entrichten.
Für den Fall, dass Sie der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde die Abbuchung seitens der Stadt gestoppt.
Für den Fall, dass Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet oder eine Einzelüberweisung getätigt haben, wird Ihnen der Betrag erstattet.
Die Presseinformation des Landes finden Sie hier
25.04.2020
Die Zugangsberechtigung von Kindern in die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege wurde auf erwerbstätige Alleinerziehende erweitert. Ab dem 27. April stehen die Notangebote auch zur Verfügung, wenn ein alleinerziehender Elternteil erwerbstätig ist oder sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortlich organisisert werden kann.
Die Information des Ministeriums finde Sie hier
23.04.2020
Mit der Neufassung der Coronabetreutungverordnung wurde die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Offenem Ganztag und Schulen überarbeitet. In Anlage 2 zu dieser Verordnung sind die Berufs- und Aufgabenfelder genannt, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Das Formular zur Anmeldung Ihres Kindes in Ihrer Einrichtung oder Schule finden Sie hier.
An Sie als Eltern richtet sich erneut der Appell:
Kranke oder kränkelnde Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung. Mit Blick auf die persönliche Gesundheit der Betreuer/-innen und mögliche Infektionen von anderen Kindern: Seien Sie an dieser Stelle konsequent und bringen ihr Kind nicht in die Einrichtung. Die Betreuer/-innen sind aufgefordert, die Aufnahme hier abzulehnen.
Elternbeiträge
Die kommunalen Spitzenverbände verhandeln derzeit mit der Landesregierung über die Zahlung von Elternbeiträgen für den Monat Mai. Die Stadt Overath wird bis zu einer Klärung keine Beiträge für Mai einziehen.
Sobald eine Entscheidung getroffen ist werden wir Sie hier informieren.
06.04.2020
Die Allgemeinverfügung der Stadt Overath über den Verzicht der Erhebung von Eltrenbeiträgen für den Monat April 2020 finden Sie hier
02.04.2020
Informationen zur Aussetzung des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Offenen Ganztagsschule für den Monat April finden Sie hier.
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30.03.2020
Die Schulministerin Yvonne Gebauer wendet sich mit einem Schreiben an die Eltern von Schulkindern.
Das Schreiben können Sie hier lesen.
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28.03.2020
Schutz der in der Betreuung von Kindern Beschäftigten - 28.03.2020
Die Leitungen und Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen, den Offenen Ganztagsschulen sowie die Kindertagespflegepersonen leisten mit ihrem großen Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwesen, gerade und ganz besonders in diesen schwierigen Zeiten. Und das, obwohl auch bei ihnen Ängste um die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Angehörigen bestehen. Gerade in den vergangenen Tagen nehmen wir, auch in Folge der Neuregelung zum Betreuungsanspruch von Schlüsselpersonen, große Verunsicherungen bezüglich des Eigenschutzes bei der Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen wahr.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration weist die Beschäftigten mit einer aktuellen Fachinformation darauf hin, auch auf die Vermeidung einer eigenen Infektionsgefährdung zu achten.
An Sie als Eltern richtet sich erneut der Appell:
Kranke oder kränkelnde Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung. Mit Blick auf die persönliche Gesundheit der Betreuer/-innen und mögliche Infektionen von anderen Kindern: Seien Sie an dieser Stelle konsequent und bringen ihr Kind nicht in die Einrichtung. Die Betreuer/-innen sind aufgefordert, die Aufnahme hier abzulehnen.
Die Notbetreuung steht nur einem sehr begrenzten Personenkreis zur Verfügung.
Bitte haben Sie als Eltern Verständnis, wenn Ihre Betreuungseinrichtung die Anspruchsvoraussetzungen kritisch prüft und einen Betreuungsantrag ablehnt, wenn das Kind z.B. im privaten Rahmen versorgt werden kann.
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26.03.2020 - Krisenhotline für Alleinerziehende
Krisen-Hotline für Alleinerziehende in NRW
VAMV NRW bietet telefonische Unterstützung in Zeiten der Corona-Krise
Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) richtet ab Montag, 30. März 2020, eine KrisenHotline für Alleinerziehende ein, gefördert vom NRW-Familienministerium. „Alle Familie stehen gerade vor großen Herausforderungen“.
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26.03.2020 - Elternbeiträge
Das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände haben eine Einigung über die Zahlung von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 für den Besuch einer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Offenen Ganztagsschule erzielt:
1. Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in dengenannten drei Betreuungsformen. Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
2.Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
3. Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.
Diese Vereinbarung muss, da die Zahlung von Elternbeiträgen in den kommunalen Satzungen bestimmt ist, noch durch die jeweiligen Stadträte beschlossen werden. Dies soll durch eine sogenannte Dringlichkeitsentscheidung rasch geschehen.
Ich freue mich, dass hier von allen Seiten mit hoher Geschwindigkeit und großem Verständnis entschieden wurde.
Über die genaue Abwicklung werde ich Sie aktuell informieren. Der Abbuchungslauf für April wurde gestoppt und Lastschriften gesperrt.
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23.03.2020 - Betreuungsanspruch für Kinder
Das Land NRW weist mit dem Elternbrief Nr. 3 nochmals auf die restriktive Anwendung des Betreuungsanspruches für Kinder hin. Die Leitungen der Kindertagesstätten und der Kindertagespflegestellen sind angewiesen, das Vorliegen der Vorraussetzungen für eine Betreuung ebenso streng zu prüfen.