Menü

Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister.

 

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Overath als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Auskünfte dürfen aber an bestimmte Adressaten nicht erteilt werden, wenn vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht wurde.

Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

1.      Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden - gemäß § 42 Abs. 2 BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

 

2.      Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

3.      Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

4.      Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

5.      Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß
§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

 

 

 

  

Sollten Sie weitere Informationen zum Datenschutz wünschen, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Overath oder an das Bürgerbüro.

 

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Sie können uns persönlich besuchen
  • Der Widerspruch kann auch formlos oder mit Hilfe des Formulars schriftlich erfolgen.
  • Die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
  • Jeder volljährige Meldepflichtige muss einen eigenen Antrag stellen.
  • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungsdauer:

  • Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlichem Antrag 5 Arbeitstage.

 

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Dienststellen