Menü

Bauzustandsbesichtigung

Im Rahmen der Bauüberwachung führt das Bauordnungsamt Bauzustandsbesichtigungen durch.

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Dieses muss im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen.
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare.
Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese rechtzeitig an das Bauaufsichtsamt.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten notwendigen Nachweise bereit.
Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauzustandsbesichtigungen verzichten.