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Auszug aus der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2018

Veranstaltungen

Der Rat der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

4. Bestellung eines Schriftführers/ einer Schriftführerin für die Sitzungen des Stadtrates

Der Stadtrat bestellt gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 GO NRW Herrn Häger zum Schriftführer und Frau Spanier zur stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Stadtrates.

5. SPD-Antrag zur zeitlichen Begrenzung von Ratssitzungen; hier: Stellungnahme der Verwaltung

Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Ratssitzung behandelt.

6. Antrag des Rheinisch-Bergischen Naturschutzvereins e.V.: Keine Steinwüsten in Vorgärten

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ver-wiesen.

7. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.12.2018: technische Prüfung SEGO sowie der Stadtwerke Energie GmbH

Die Beratung des Antrages erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

8. Aussetzung des Straßenausbaues und der Beitragsfestsetzung bzgl. der Erneuerung der Straße "Steinhaus/Elsterberg in Vilkerath"
- Antrag der FDP-Fraktion
- Bürgeranregung

Der Stadtrat lehnt die Anträge auf Aussetzung des Straßenausbaues und der Beitragsfest-setzung sowie das Aussetzen des § 8 KAG ab.

9. Antragstellung zur Förderung für 2019 sowie generelle Zustimmung zum Kooperationsvertrag der Stadt Overath mit dem Rheinisch Bergischen Kreis und den Verkehrsträgern Wupsi-, RVK- und VRS- GmbH

Der formalen Antragsstellung zum Förderprojekt insgesamt sowie dem beabsichtigten Ko-operationsvertrag mit seinen konkreten Auswirkungen für die Stadt Overath wird zuge-stimmt. Diese Zustimmung umfasst die für die Bausteine im Zeitraum der Zweckbindung (5 Jahre) erforderlichen Maßnahmen, wie Bereitstellung städtischer Flächen mit ausreichender Beleuchtung und Barrierefreiheit sowie personelle Unterstützung bei Planung, Bauge-nehmigung, Installation, Instandhaltung, Reinigung und Winterdienst.
Die erforderlichen Eigenanteile zum konkreten Projektansatz (Mitfahrerbänke) i. H. v. 400,00 € werden im Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt.

10. Bebauungsplan Nr. 39, 3. Änderung, Marialinden-Süd II, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1. Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39, „Marialinden-Süd II“ zu Eigen.

2. Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stel-lungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath die 3. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 39 (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeich-nung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.

11. BP 81, 3. Änderung "Gewerbegebiet-Immekeppel", hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

1. Der Rat der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81, „Gewerbegebiet Immekeppel“ zu Eigen.

2. Nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stel-lungnahmen beschließt der Rat der Stadt Overath die 3. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 81 (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus einer Planzeich-nung und textlichen Festsetzungen. Ihm ist eine Begründung beigefügt.

12. Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhö-fe der Stadt Overath

Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath in der Fassung der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.11.2018.
Die Satzung wird dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

13. Stellenplan 2019 der Stadtwerke Overath - EB Versorgung

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2019 der Stadtwerke Overath – Eigenbetrieb Ver-sorgung.

14. Stellenplan 2019 der Stadtwerke Overath - EB Entsorgung

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2019 der Stadtwerke Overath – Entsorgung

15. Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Overath, Eigenbetrieb Versorgung und Festsetzung der Gesamtkreditaufnahme im Wirtschaftsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Versorgung, beste-hend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, in der Fassung der Beratungen des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.
Der Kreditbedarf zur Deckung der Ausgaben des Vermögensplanes wird auf 1.204.750,00 € festgesetzt.

Die Verbrauchsgebühr wird auf 1,69 €/ m³ (Vorjahr 1,67 €/m³) erhöht. Die Grundgebühr bleibt unverändert.

16. Wirtschaftsplan 2019 der Stadtwerke Overath, Eigenbetrieb Entsorgung und Festsetzung der Gesamtkreditaufnahme im Wirtschaftsjahr 2019

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Entsorgung, beste-hend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, in der Fassung der Beratungen des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.

Der Kreditbedarf zur Deckung der Ausgaben des Vermögensplanes wird auf 1.425.000,00 € festgesetzt.

Die Schmutzwassergebühr wird von 4,03 €/m³ auf 3,97 €/m³ gesenkt. Die Niederschlags-wassergebühr wird von 1,18 €/m² auf 1,21 €/m² erhöht.

Die Grundgebühr bleibt mit 12,00 €/Monat unverändert.

17. Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit des Wirtschaftsplanes SEGO und Stadtwerke Energie GmbH

Der Stadtrat beschließt:

Die Jahresabschlüsse der SEGO mbH, der Stadtwerke Energie GmbH und der Mensa Overath GmbH werden öffentlich beraten und beschlossen.

Die Beratung und Beschlussfassung zu den Wirtschaftsplänen wird in die nächste Sitzung verschoben.

18. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung

Der Stadtrat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung in der Fassung der Beratungen des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.

Die Satzung wird dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

19. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Stadtrat beschließt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Overath in der Fassung der Beratung des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.

Die Beitrags- und Gebührensatzung wird dem Original der Niederschrift als Anlage beige-fügt.

20. Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung

Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung der Stadt Overath in der Fassung der Beratungen des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.

Die Gebührensatzung wird dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

21. Abwasserbeseitigungskonzept - 6. Fortschreibung

Der Rat beschließt die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Overath in der Fassung der Beratungen des Betriebsausschusses vom 22.11.2018.

23. Masterplan zur Gestaltung von nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Overath Verabschiedung und weitere Arbeitsschritte

Der dieser Vorlage zugrunde liegende Masterplan aus dem Förder-Bereich „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) in der Fassung vom 31.08.2018 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Ranking vorrangig stehenden Maßnahmen A1-A4 auf ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen, die möglichen Fördergelder bzw. Eigenanteile der Stadt Overath für die in Frage kommenden Projekte zu ermitteln und danach zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

24. Sanierung/Neubau GGS Heiligenhaus

Der Stadtrat beschließt für die Gemeinschaftsgrundschule Heiligenhaus die Sanierung/Um- bzw. Anbauten nach Variante C.

27. Nachfolge für Frau Ahlers als Mitglied der Verwaltung in der Zweckverbandsversammlung der VHS

Der Stadtrat beschließt, Frau Dominique Stölting als Nachfolgerin für Frau Ahlers als Mitglied der Verwaltung in der Zweckverbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Overath/Rösrath zu benennen.

28. Beschluss über das integrierte Handlungskonzept (InHK) Overath - Gesamtantrag, Programmantrag 2019

1. Der Antrag der SPD-Fraktion: Ergänzung der Formulierung unter 6.3.14 durch „weiterführende Schulen und Erwachsenenbildung" wird abgelehnt

2. Das InHK Overath wird als Integriertes Handlungskonzept beschlossen und gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11 BauGB bei zukünftigen Planungen berücksichtigt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des InHK Overath und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht den Gesamtantrag zur Anerkennung der Gesamtmaßnahme zu beantragen.

4. Der erste Förderantrag für das Programmjahr 2019 auf Städtebauförderung wird gestellt, vorbehaltlich der Kostenberechnung der Maßnahmen für das Schulzentrum.

29. Regionale Wohnraumbedarfsanalyse für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Teilraum Süd, Sonderauswertung für die Stadt Overath

Die Sonderauswertung der Regionalen Wohnraumbedarfsanalyse für Overath wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse bei künftigen Planun-gen zu berücksichtigen.

Hierzu zählt insbesondere:

1. die Durchführung einer separaten Klausurtagung zum Thema Wohnraumbedarfe und Entwicklungsprognosen im 1. Halbjahr 2019,

2. die im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Bür-gerbeteiligung in sogenannten „Stadtteilkonferenzen“ im 2. Halbjahr 2019 sowie

3. die weitere gezielte Information der Öffentlichkeit zur bereits bestehenden Wohn-raum-Beratung

31. Hebesatzsatzung 2019

Der Stadtrat beschließt den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der Fassung des beigefügten Entwurfs.

Die Satzung wird dem Original der Niederschrift als Anlage und Bestandteil beigeheftet.

32. Vereinfachung des Vergaberechtes; Anwendung des neuen Runderlasses

Der Stadtrat beschließt die Verschiebung des Tagesordnungspunktes in die nächste Rats-sitzung.

gez.

Jörg Weigt
Bürgermeister