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Flächennutzungsplan der Stadt Overath

Flächennutzungsplan der Stadt Overath

Update: Verlängerung der Frist zur Stellungnahme des Flächennutzungsplans bis zum 10.05.2024 sowie Einladung zur öffentlichen Veranstaltung

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Flächensteckbriefe werden in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich (neu) 10.05.2024 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstraße 10, 1. Obergeschoss, öffentlich ausgelegt.

Die Stadtverwaltung Overath bietet außerdem zwei öffentliche Veranstaltungen zur frühzeitigen Beteiligung des Flächennutzungsplans an.

Termin 1: Für das Stadtgebiet Aggertal (Hauptort, Vilkerath, Marialinden und die jeweiligen Umgebungen) am 24.04.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr im Kulturbahnhof.

Termin 2: Für das Stadtgebiet Sülztal (Immekeppel, Brombach, Untereschbach, Steinenbrück, Heiligenhaus und die jeweiligen Umgebungen) am 25.04.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr. Der genaue Ort wird noch per E-Mail bekannt gegeben, nachdem Sie sich angemeldet haben.

Für die jeweiligen Termine bitten wir um eine formlose Anmeldung per E-Mail an
planverfahren@e8bc259969c943d6b76216c721cdc647overath.de.




Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplans und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Flächennutzungsplans.

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Flächennutzungsplans gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches be-schlossen.

Beschluss:

1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

2. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stammt aus dem Jahr 1980. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorgenommen wurden, um die Planung an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten, wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung, insgesamt einer übergreifenden Aktualisierung.

Die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen haben sich erheblich geändert. Wirtschaftlicher Strukturwandel, demografischer Wandel mit einer stagnierenden und älter werdenden Bevölkerung und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen unter anderem diese Entwicklungen. Auch der Klimawandel muss vermehrt Berücksichtigung finden. Hinzu kommen die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht. Vor diesem Hintergrund bietet die Flächennutzungsplanung als gesamtstädtische, übergeordnete Planungsebene die Chance, wichtige Beiträge zu liefern, um die Weichen für eine zeitgemäße und nachhaltige Stadtentwicklung zu stellen.

Der Flächennutzungsplan zeigt eine langfristige Perspektive für die räumliche Entwicklung der Stadt auf. Er legt fest, welche Gebiete der Stadt wie genutzt werden sollen, d.h. er trifft Aussagen, wo es z.B. Wohn- und Gewerbegebiete, Grünanlagen oder landwirtschaftliche Flächen gibt. Er zeigt die Entwicklungsziele auf, die sich an den vorhandenen Nutzungen und an den zu erwartenden Entwicklungen z.B. in Bezug auf die Bevölkerungszahl etc. sowie an definierten Zielsetzungen wie z.B. aus dem Stadtentwicklungskonzept orientieren. Der Plan bildet die Grundlage für politische Entscheidungen und das Handeln der Stadtverwaltung und hat somit auch Relevanz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt.

Die bestehenden Konzepte, die in den letzten Jahren entwickelt und auch verabschiedet wurden bzw. sich in Aufstellung oder Planung befinden (Leitbild, Einzelhandelskonzept, Lärmaktionsplan, Integriertes Handlungskonzept, Gewerbeflächenkonzept RBK, etc.) dienen als Grundlagen. Deren Ziele sollen so weit wie möglich in den Flächennutzungsplan einfließen.

Den Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Flächensteckbriefe werden in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 10.05.2024 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstraße 10, 1. Obergeschoss während der nachstehenden genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens: montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags: donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie die Flächensteckbriefe können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelle-bauleitplanung.aspx eingesehen werden.

Folgende Arte umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht des Flächennutzungsplans

• Beschreibung und Bewertung der Umweltbezogenen Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (u.a. Natura 2000 Gebiete, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundräume, unzerschnittene verkehrsarme Räume, Fauna), Schutzgut Boden (u.a. Naturräumliche Zuordnung, Bodentypen, Bodenfunktionsbewertung, Altlasten), Schutzgut Fläche, Schutzgut Wasser (u.a. Fließgewässer, Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser, Wasserschutzgebiete), Schutzgut Klima und Luft (u.a. aktuelle Klimasituation, Klimatope, Bereiche mit besonderer klimatischer Funktion, Klimawandel im Bergischen Land, Emissionen und Lufthygiene), Schutzgut Landschaft und Erholung (u.a. Landschaftsräume und Landschaftsbild, Bewertung der Landschaftsbildeinheit, Erholung und Freiraumversorgung), Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit (u.a. Lärm, Hochwassergefährdung/ -risiko, Starkregengefahr) sowie Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (u.a. Kulturgüter, Sachgüter)

• Zusammenfassende Wertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter
• Alternativprüfung
• Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen und zur Kompensation
• Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
• Gesamtergebnis der Stadtortbezogenen Umweltprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Um-wRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Flächennut-zungsplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an:

planverfahren@ceb12b3e2c5848ae8fbf981524ca2d05overath.de

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfah-ren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stu-fenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 1 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 23.02.2024
gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister


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