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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplanung 4. Runde nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Overath
hier: Öffentliche Auslegung, Phase 2

Das Verfahren für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung Runde 4 startet am 08.03.2024 in die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 19.04.2024 haben die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit Stellung zum Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde, Arbeitsstand: 2024-02-15 zu nehmen.

Der Ausschuss für Zukunft, Umwelt, Mobilität und Tourismus der Stadt Overath hat in seiner Sit-zung am 22.11.2023 die Ausführungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeits-stand: 2023-11-08, zur Kenntnis genommen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Lärmakti-onsplans durch das Fachplanungsbüro Richter-Richard vorgestellt und die Auslegung dieses Ent-wurfs im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1 gem. § 47d Abs. 3 BImSchG beschlossen.

Bereits im Rahmen der 3. Runde der Lärmaktionsplanung hat die Stadt Overath einen Lärmaktions-plan gemäß den Anforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) aufgestellt. Die Verfahrensdurchführung erfolgte in den Jahren 2018/2019, der abschließende Beschluss wurde in der Ratssitzung am 15.05.2019 gefasst.

Der 2019 beschlossene Lärmaktionsplan der Runde 3 wird durch die Fortschreibung in Runde 4 er-setzt werden.
Die Planung ist erforderlich, um in Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der darauf fu-ßenden nationalen Gesetzgebung auf der Basis der Kartierung der gegebenen Lärmsituation die Lärmprobleme und die negativen Lärmauswertungen sichtbar zu machen und für folgende Lärm-quellen zu regeln:

1. Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahr-zeugen pro Jahr,
2. Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr,
3. Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr und
4. Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro km2.

Die Planung dient grundsätzlich auch dem Schutz „Ruhiger Gebiete.“

Die erste Phase des Mitwirkungsverfahren wurde mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Runde, Arbeitsstand: 2023-11-08 durchgeführt, der vom 8. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024 öffentlich bei der Stadt Overath im Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales ausgelegt wurde.

Am 11.01.2024 fand zusätzlich eine Bürgersprechstunde zum Thema statt, mit der Möglichkeit, wei-tere Informationen individuell zu erhalten sowie Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu stel-len und Anregungen zu äußern.

Die Offenlage wurde ortsüblich durch die Bereitstellung im Internet am 08.12.2023 unter: https://www.overath.de/amtliche-bekanntmachungen.aspx amtlich bekannt gemacht. Im Mitteilungsblatt der Stadt Overath wurde in der Hinweisbekanntmachung am 08.12.2023 auf die Bereitstellung im Internet hingewiesen.

Aus der allgemeinen Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgetra-gen.

Im Zeitraum 06.12.2023 bis 19.01.2024 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise wurden dokumentiert und ab-gewogen. Die Abwägungsergebnisse zu den Hinweisen sind dem Lärmaktionsplan als Anhang bei-gefügt. Positiv abgewogene Hinweise flossen in den Lärmaktionsplan ein.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Runde 4, Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 2, Arbeitsstand: 2024-02-15 liegt in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 bei der Stadt Overath, Amt für öffentliche Sicherheit und Soziales, Burgholzweg 6, Raum 014, 51491 Overath, während folgender Dienststunden öffentlich aus:

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00-12.00 Uhr
und
donnerstags von 14.00-17.00 Uhr.

Gleichzeitig kann auf der Webseite der Stadt Overath (www.overath.de) unter der Rubrik „Amtli-che Bekanntmachungen“ der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde, Arbeitsstand: 2024-02-15, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Rechtsgrundlage: §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 29.02.2024

Stadt Overath
Christoph Nicodemus
Bürgermeister

Download:

Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Runde für die Stadt Overath, Arbeitsstand: 2024-02-15

Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.umgebungslaerm.nrw.de