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Wechsel des Hauptwohnsitzes - Statuswechsel

Hat ein(e) Einwohnerin/Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Wird nun eine bisherige Overather Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist die Erklärung zur Änderung der Hauptwohnung dem Bürgerbüro anzuzeigen.

Wird hingegen eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese entweder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes abzumelden.

Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:

Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.

Voraussetzungen

Overather Nebenwohnung soll Hauptwohnung werden.

 

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Meldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Die Erklärung kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.

Bearbeitungszeitraum:

  • Bei persönlicher Vorsprache sofort

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

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