Die Stadtverwaltung hat den Lärmaktionsplan der Stufe 2 erarbeitet. Die Stadt Overath folgt damit den Vorgaben der EU-Richtlinie 2002/49EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die über eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt worden ist.
Der Lärmaktionsplan wurde am 30.09.2015 durch den Rat der Stadt Overath beschlossen.