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Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: Ein Familienbuch existiert, wenn die Ehe ab dem 01.01.1958 in einem der alten Bundesländer oder ab dem 03.10.1990 in einem der neuen Bundesländer geschlossen wurde oder wenn das Familienbuch auf Antrag angelegt wurde. Im Familienbuch sind alle Daten, die die Ehegatten betreffen enthalten. So werden die Eheleute mit Eheschließungsort und -datum sowie ihrer Eltern und ggf. auch die Kinder im Familienbuch notiert. Weiterhin enthält das Familienbuch Angaben über die Namensführung und ggf. über die Auflösung der Ehe.

Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsbücher werden am Ort des Ereignisses geführt. Heiratsurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch erhalten Sie demnach bei dem Standesamt der Eheschließung.