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Reisegewerbekarte

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese erteilt das Ordnungsamt.

Sie betreiben ein Reisegewerbe,

wenn Sie ohne vorherige Bestellung (durch einen Kunden) ausserhalb einer gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren an- oder verkaufen
  • Bestellungen für Waren entgegennehmen
  • Leistungen anbieten
  • Bestellungen für Leistungen entgegennehmen

oder wenn Sie eine Tätigkeit als Schausteller, oder nach Schaustellerart ausüben.

Die Reisegewerbekarte ist personenbezogen und daher nicht übertragbar. Sie ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Sie kann unbefristet erteilt werden.

 

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte beträgt 300,00 EUR. Bedenken Sie bitte, dass die für die Erteilung erforderlichen Unterlagen ebenfalls gebührenpflichtig sind. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Gewerbeamt.