Menü

Geburt eines Kindes beurkunden

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des GEBURTSORTES anzumelden.

Zur Anmeldung eines Kindes beim Standesamt Overath sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme.
  • Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Bei verheirateten Müttern ist das Familienstammbuch oder Ablichtung aus dem Eheregsiter und die Geburtsurkunden beider Eltern vorzulegen. Bei einer Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung, die Geburtsurkunden beider Eltern ggf. mit deutscher Übersetzung. Eine ledige Mutter legt die eigene Geburtsurkunde vor. Ist die Mutter geschieden, muss die eigene Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk vorgelegt werden. Bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie rechtskräftiges Scheidungsurteil und gegebenenfalls die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereicht. Bei verwitweten Müttern, die eigene Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit dem Vermerk über den Tod des Ehemannes oder das Familienstammbuch und eine Sterbeurkunde.
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter und des Anmeldenden
  • Eine von beiden Eltern unterschriebene Erklärung zum Namen des Kindes (i.d.R. befindet sich die Erklärung auf der Bescheinigung der Hebamme/des Arztes)
  • Bei unverheirateten Mütter gegebenenfalls der Nachweis über eine bereits beurkundete Vaterschaftsanereknnung und gegebenenfalls eine Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Anmeldung einer Geburt ist gebührenfrei. Alle erforderlichen Geburtsurkunden und -bescheinigungen zur Beantragung von Kindergeld usw. werden direkt ausgestellt und sind gebührenfrei. Darüber hinaus können gebührenpflichtige Urkunden beantragt werden.

 

Da es in Overath kein Krankenhaus gibt, werden beim Standesamt Overath nur Hausgeburten beurkundet. Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wurde, ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt, zuständig.

Gebühren

Die Gebühr für eine Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtsregister beträgt zurzeit 10,00 Euro. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde kostet die Hälfte