Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten für die ärztliche Untersuchung werden in diesem Fall nicht durch die Krankenkassen, sondern vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Insofern rechnet der untersuchende Arzt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises ab.
Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:
- Erste Nachuntersuchung
- Weitere Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchung
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Overath mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätsausweis) des Abholenden
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Eine persönliche Vorsprache durch den/die Jugendliche/n oder eine/n Sorgeberechtigte/n ist erforderlich.
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungsdauer:
- Ausstellung erfolgt bei Vorsprache sofort
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