Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei. Sie benötigen hierzu:Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Pass) Der UB-Schein kann persönlich oder durch die Eltern beantragt werden. Gebühren Die Ausstellung ist gebührenfrei. Dienststellen Amt für Ordnung und Soziales Bürgerbüro Ist dieses Angebot für Sie hilfreich? Hier können Sie uns mitteilen, was wir verbessern können und was Ihnen gefallen hat. Zurück