Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierzu einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Hinweis
Zum 01.10.2023 wird durch das Land ein Online-Verfahren bereitgestellt, welches eine Online-Beantragung des USB durch den Jugendlichen und eine Legitimierung über die E-ID des Personalausweises vorsieht. Somit ist eine Beteiligung der örtlichen Meldeämter nur noch in Fällen vorgesehen, in denen der/die Jugendlichen keinen Personalausweis mit E-ID besitzt und die Eltern die Beantragung verweigern.
E-ID
Mittels der Online-Ausweisfunktion haben Sie Zugang zu einer Vielzahl behördlicher Dienstleistungen ohne lange Wartezeit.
Weitere Informationen finden sie hier.
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Overath mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
Antragstellung Online
- den UBS Sie können Sie ganz einfach und unkompliziert auch online beantragen
- Nach erfolgreicher Antragstellung steht Ihnen dieser sofort zur Verfügung
-> Hier gehts zum UBS Online
Antragstellung vor Ort & benötigte Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätsausweis) des Abholenden
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
-> Hier können Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro vereinbaren