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Straßenbau allgemein

Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen, in einem nichtöffentlichen Anliegergespräch erörtert und abgestimmt. Der endgültige Ausbau von Straßen in Neubaugebieten