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Sozialhilfe - Vorübergehend Erwerbsunfähigkeit

Sie benötigen finanzielle Unterstützung, weil Sie vorübergehend erwerbsunfähig sind.

- Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen

Die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen (bisher Bundessozialhilfegesetz) und die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung (bisher sog. Grundsicherungsgesetz)  wurden zum 01.01.2005 im neuen Sozialgesetzbuch XII zusammengefasst. Zuständiger Träger für die Leistungen nach SGB XII ist der Rheinisch-Bergische Kreis, der die ihm obliegenden Aufgaben weitesgehend auf die Stadt Overath übertragen/delegiert hat.