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Hundehaltung anzeigen

Sie wollen einen großen Hund, gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse beim Ordnungsamt anmelden.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum Landeshundegesetz finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Ordnungsbehördliche Anzeige von                               
- gefährlichen Hunden                                                        
- Hunde bestimmter Rassen
- große Hunde (Widerristhöhe 40 cm oder 20 kg schwer)

Vordrucke zum Landeshundegesetz NRW
- Merkblatt zum Landeshundegesetz NRW
- Anzeige der Haltung eines großen Hundes 
- Antrag Erlaubnis Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse
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Einzugsermächtigung SEPA