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Bauzustandsbesichtigung

Im Rahmen der Bauüberwachung führt das Bauordnungsamt Bauzustandsbesichtigungen durch.

Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Diese müssen im Rahmen der Bauüberwachung nach der Fertigstellung des Rohbaus und der endgültigen Fertigstellung erfolgen.
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare für die Anzeige der Rohbaufertigstellung bzw. abschließende Fertigstellung.
Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese eine Woche vor Rohbaufertigstellung bzw. abschließender Fertigstellung an das Bauaufsichtsamt.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten notwendigen Nachweise bereit.
Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauzustandsbesichtigungen verzichten.