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Eheschließung anmelden

Sie möchten standesamtlich heiraten.

Erforderliche Unterlagen
Um einen Termin für Ihre standesamtliche Trauung vereinbaren zu können, müssen Sie sich zunächst mit allen erforderlichen Unterlagen bei dem zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt, wo mindestens einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Ein Termin für die Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nach Möglichkeit sollten beide Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erscheinen. Sollte jedoch ein Verlobter verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass er den anderen durch ein vorgefertigtes Formular (Vollmacht) zur alleinigen Vornahme der Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigt.
Welche Unterlagen im Einzelnen für die Anmeldung benötigt werden, erfragen Sie bitte beim Standesamt Overath. Denn die Unterlagen, die Ihre Bekannten, die vor kurzem geheiratet haben, vorlegen mussten, können ganz verschieden sein von denen, die wir von Ihnen benötigen. Deshalb bitten wir Sie, uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
 
Frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin können Sie Ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden; ansonsten sind keine Fristen zu beachten.
 
Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass für einige ausländische Verlobte die kompletten Anmeldeunterlagen dem Präsident des Oberlandesgerichts vom Standesamt vorgelegt werden müssen und dies unter Umständen etliche Wochen in Anspruch nimmt.
 
Eheschließung
Heiraten können Sie natürlich bei einem Standesamt Ihrer Wahl. Das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt leitet dann alle vorgelegten Unterlagen an Ihr Wunschstandesamt weiter.
Die Eheschließungen finden in Overath montags - freitags vormittags zwischen 09.00 Uhr und 12.30 Uhr im Trauzimmer im Kulturbahnhof statt. Zusätzlich finden Trauungen immer am ersten Samstag im Monat statt. In dem ca. 70 m² großen Saal mit Glaserker findet Ihre ganze Hochzeitsgesellschaft Platz. Das helle, freundliche Ambiente unserer beiden Trauzimmer trägt dazu bei, diesen Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Im Anschluss an die Trauung haben Sie die Möglichkeit , Ihre Gäste zu einem Glas Sekt einzuladen. Hierzu können Sie das Foyer im Kulturbahnhof anmieten, wo auch Stehtische zur Verfügung gestellt werden. Zur Anmietung des Foyers setzen Sie sich bitte frühzeitig mit den Kollegen des Immobilienmanagements unter 02206-602135 in Verbindung. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gäste auf dem Vorplatz des Gebäudes zu empfangen. 
So können Sie Ihre Trauung ausklingen lassen und Erinnerungsfotos schießen.

Gerne können Sie einen oder zwei Trauzeugen benennen, die in die Niederschrift über die Eheschließung aufgenommen werden; eine Pflicht besteht hierzu jedoch nicht mehr. Darüber hinaus sind natürlich auch weitere Gäste, wie Verwandte, Freunde und Bekannte herzlich willkommen.
 
Es ist ein alter Brauch, bei Hochzeiten, Reis, Blumen oder auch andere schöne Dinge zu streuen. Doch leider hat dies in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen im Kulturbahnhof geführt. Damit Sie und Ihre Gäste auch Freude an diesem schönen Tag haben, bitten wir Sie, KEINE Blumen oder Reis innerhalb des Gebäudes zu werfen. Auch ausserhalb des Gebäudes des Gebäudes bringt das Werfen von Reis Probleme mit sich. Auf der Treppe oder dem Vorplatz kann es rutschig werden und wenn des regnet oder schneit zudem noch matschig. Sollten Sie dennoch Reis oder Blumen im Bereich des Vorplatzes werfen, dürfen Sie gerne nach einem Besen fragen.

 

Namensführung in der Ehe

Vor der Anmeldung Ihrer Eheschließung sollten Sie sich auch Gedanken zu Ihrer Namensführung in der Ehe machen. Die eigentliche Erklärung zur Namensführung erfolgt jedoch erst am Tag der Eheschließung. Nach deutschem Recht haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sofern jeder Ehegatten seinen Namen behalten möchte, erklären Sie, dass Sie keinen Namen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Die Erklärung kann jedoch –während des Bestehens der Ehe- zu jeder Zeit nachgeholt werden.
  • Möchten Sie hingegen einen gemeinsamen Ehenamen führen, so können Sie entweder einen Ihrer beiden Geburtsnamen oder neuerdings auch einen Ihrer Familiennamen (z.B. aus einer vorherigen Ehe) zum Ehenamen bestimmen.
  • Zusätzlich kann der Ehepartner, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, seinen Geburtsnamen oder den zurzeit geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Diese Erklärung kann er bei der Eheschließung oder zu jedem späteren Zeitpunkt in der Ehe vornehmen. Es ist aber nicht möglich, dass beide Ehegatten einen aus ihren Namen zusammengesetzten Doppelnamen führen. Ist der Ehename bereits ein Doppelname, ist eine weitere Hinzufügung ebenfalls ausgeschlossen. Die Erklärung über die Bestimmung eines Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich. Die Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen hingegen kann zu jeder Zeit widerrufen werden.

 

Nach ausländischem Recht können wiederum andere Varianten hinsichtlich der Namensführung in der Ehe möglich sein. Wir beraten Sie hierzu gerne ausführlich!


Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Am 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Seit dem ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, die Ehe zu schließen. Paare, die bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben die Möglichkeit, auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte telefonisch.

Gebühren

 

Gebühren

Für die Anmeldung zur Eheschließung fallen folgende Gebühren (Stand: Februar 2009) an:

  • Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht 40,00 Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro
  • Ausstellung einer Eheurkunde 10,00 Euro

 

Zusätzlich können die nachstehenden Gebühren hinzukommen: 

  • Versicherung an Eides Statt 21,00 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung 10,00 Euro
  • Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen 21,00 Euro
  • Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die
    Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt   40,00 Euro
  • Ausstellung von erweiterten Meldebescheinigungen, wenn die Ehe 
    nicht vor dem Wohnsitzstandesamt geschlossen wird 18,00 Euro
  • Ausstellung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde 10,00 Euro
  • Vornahme der Eheschließung samstags im Kulturbahnhof 96,00 Euro


    Hier finden Sie einige Bilder des Trauzimmers im Kulturbahnhof