Damit Ihre Stimme bei der Briefwahl gültig berücksichtigt werden kann, müssen alle Unterlagen korrekt und vollständig ausgefüllt sowie in der vorgesehenen Weise verpackt und zurückgesendet werden. Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:
1. Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag legen
Der Stimmzettel darf nicht lose in den Wahlbrief gelegt werden. Er muss vollständig in dem vorgesehenen Umschlag verschlossen werden, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
2. Wahlschein vollständig ausfüllen und unterschreiben
Der Wahlschein muss korrekt ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, ist die Briefwahl ungültig.
3. Stimmzettelumschlag und Wahlschein gemeinsam in den Wahlbriefumschlag legen
Beide Bestandteile müssen im äußeren Wahlbriefumschlag enthalten sein. Der Wahlschein wird für die Zulassung zur Wahl benötigt, der Stimmzettelumschlag für die Stimmabgabe.
4. Wahlbriefumschlag ordnungsgemäß verschließen
Der äußere Umschlag muss verschlossen sein. Offene oder beschädigte Umschläge können nicht berücksichtigt werden.
5. Wahlbrief rechtzeitig absenden oder abgeben
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadt eingehen.
Der Poststempel reicht nicht aus — entscheidend ist der tatsächliche Eingang.
6. Keine zusätzlichen Unterlagen beilegen
Es dürfen keine weiteren Dokumente, Hinweise oder Gegenstände beigelegt werden. Dies könnte den Wahlvorgang beeinträchtigen oder zur Ungültigkeit führen.
7. Nur die offiziellen Umschläge verwenden
Es müssen ausschließlich die von der Stadt ausgestellten Umschläge genutzt werden, da sie speziell gekennzeichnet sind und gesetzliche Anforderungen erfüllen.