Moderne und einfache Illustration einer Wahl in Deutschland. Zu sehen sind ein großes Kreuz links, ein Briefkasten rechts und ein Wahlbrief der dort eingeworfen wird. Der Hintergrund ist grün.

Wahlen

Wahlen sind ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie. Sie ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, unmittelbar Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen – auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Jede Wahl folgt eigenen gesetzlichen Vorgaben, Wahlverfahren und Aufgabenbereichen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Wahlen, zu Wahlterminen und zu Ihrem Wahlrecht.

Bei Kommunalwahlen bestimmen Sie darüber, wie sich Ihre Stadt in den kommenden Jahren entwickelt – beispielsweise in der Stadtplanung, Bildung, Verkehr, Kultur oder bei sozialen Angeboten. Bei Landtagswahlen beeinflussen Sie die politische Ausrichtung Nordrhein-Westfalens, während Bundestagswahlen und Europawahlen die Richtung für die Bundespolitik und die Europäische Union festlegen.

Neben Terminen und Zuständigkeiten informieren wir Sie hier über:

  • Wahlberechtigung der jeweiligen Wahl (wer darf wählen?)
  • Ablauf der Wahl (Wahllokal, Briefwahl, Fristen)
  • Kandidaturen und Parteien (allgemeine Hinweise)
  • besondere Regelungen für Auslandsdeutsche und Unionsbürger
  • Barrierefreie Wahlmöglichkeiten
  • wichtige Formulare und Anträge


Unser Ziel ist es, Ihnen alle relevanten Informationen transparent und verständlich bereitzustellen, damit Sie Ihre Stimme informiert und selbstbestimmt abgeben können.

Nächste Wahl: 

Landtagswahl im Frühjahr 2027



Für individuelle Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Overath jederzeit unterstützend zur Seite.


Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Wahlen

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Weitere Informationen

 Barrierefreies Wählen 

Wahlschablone für den Wahlzettel
Blinde und sehbehinderte Personen können mit einer Wahlschablone selbstständig wählen. Der Stimmzettel wird anhand einer abgeschnittenen Ecke richtig eingelegt; Markierungen in Groß- und Punktschrift helfen bei der Orientierung.

Akustischer Stimmzettel 
Unter  0800 0009671 erhalten Blinde und Sehbehinderte eine telefonische Ansage aller Kandidatinnen und Kandidaten des jeweiligen Wahlbezirks. Die Nummer ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar – benötigt wird nur die Wahlbezirksnummer der Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl

Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme bequem und unabhängig vom Wahltag abzugeben. 

Sie können Ihre Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl beantragen und Ihre Stimme per Post an die Stadt Overath zurücksenden oder direkt beim Wahlamt abgeben. So können Sie auch dann an der Wahl teilnehmen, wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder den Wahlraum nicht aufsuchen möchten.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Briefwahl.

  • Wer kann Briefwahl machen?

    Alle Wahlberechtigten können ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen.

  • Wie kann ich einen Antrag auf Briefwahl stellen?

    Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

    • Online-Wahlscheinantrag: Antragstellung über den Online-Wahlscheinantrag, welcher über den Link auf der Homepage oder den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief zu erreichen ist.
    • Schriftliche Beantragung: Einwurf des ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrags in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung
    • Beantragung per E-Mail (wahlamt@overath.de), Telefax oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung
    • Persönliche Beantragung im Wahlamt der Stadtverwaltung (Gebäude Hauptstraße 25)


    Bei Antragstellung per E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.

    Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag vorgedruckt. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt, Hauptstraße 25, 51491 Overath. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte ohne Umschlag und entsprechende Frankierung absenden, besteht die Gefahr, dass sie die Stadtverwaltung nicht erreicht.

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

    Sollten Sie einen nachweislich beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, so besteht am Tag vor der Wahl, bis 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine.

    Verlorene Wahlscheine werden seit 2025 ersetzt! 

    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

  • Wann muss ich den Wahlbrief absenden?

    Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Overath spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann. 

    Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwählende Personen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die briefwählende Person das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

  • Muss der Wahlbrief frankiert werden?

    Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Overath. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann die briefwählende Person.

  • Was tun, wenn der Wahlschein nicht angekommen ist?

    Wenn ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl (12 Uhr) ein Ersatz ausgestellt werden. Melden Sie sich hierfür bitte umgehend im Wahlamt der Stadt Overath.

  • Was ist, wenn meine Unterlagen verloren gegangen sind?

    Seit 2025 können verloren gegangene Wahlscheine ersetzt werden. Melden Sie sich hierfür bitte umgehend im Wahlamt der Stadt Overath.

  • Was muss ich beachten, damit meine Wahl gültig ist?

    Damit Ihre Stimme bei der Briefwahl gültig berücksichtigt werden kann, müssen alle Unterlagen korrekt und vollständig ausgefüllt sowie in der vorgesehenen Weise verpackt und zurückgesendet werden. Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:

    1. Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag legen
    Der Stimmzettel darf nicht lose in den Wahlbrief gelegt werden. Er muss vollständig in dem vorgesehenen Umschlag verschlossen werden, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

    2. Wahlschein vollständig ausfüllen und unterschreiben
    Der Wahlschein muss korrekt ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, ist die Briefwahl ungültig.

    3. Stimmzettelumschlag und Wahlschein gemeinsam in den Wahlbriefumschlag legen
    Beide Bestandteile müssen im äußeren Wahlbriefumschlag enthalten sein. Der Wahlschein wird für die Zulassung zur Wahl benötigt, der Stimmzettelumschlag für die Stimmabgabe.

    4. Wahlbriefumschlag ordnungsgemäß verschließen
    Der äußere Umschlag muss verschlossen sein. Offene oder beschädigte Umschläge können nicht berücksichtigt werden.

    5. Wahlbrief rechtzeitig absenden oder abgeben
    Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadt eingehen.
    Der Poststempel reicht nicht aus — entscheidend ist der tatsächliche Eingang.

    6. Keine zusätzlichen Unterlagen beilegen
    Es dürfen keine weiteren Dokumente, Hinweise oder Gegenstände beigelegt werden. Dies könnte den Wahlvorgang beeinträchtigen oder zur Ungültigkeit führen.

    7. Nur die offiziellen Umschläge verwenden
    Es müssen ausschließlich die von der Stadt ausgestellten Umschläge genutzt werden, da sie speziell gekennzeichnet sind und gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Allgemeine Informationen zur Wahl

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zum Ablauf einer Wahl, zum Wahllokal, zu Fristen sowie zu organisatorischen Besonderheiten. Diese Informationen gelten für alle in Deutschland stattfindenden öffentlichen Wahlen.

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