deadline concept with calendar and alarm clock on table

Fristen

Fristen

  • Wahlbenachrichtigung
    Sie erhalten diese rechtzeitig vor der Wahl per Post, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

  • Eintragung ins Wählerverzeichnis
    Änderungen (z. B. Umzug) müssen bis zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag erfolgt sein.

  • Briefwahlunterlagen können beantragt werden, sobald das Wählerverzeichnis geöffnet ist und die Wahl öffentlich bekannt gemacht wurde. Wir informieren hierüber auf der Homepage.

  • Wahlbriefe müssen am Wahltag spätestens bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

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