Wahlbenachrichtigung Sie erhalten diese rechtzeitig vor der Wahl per Post, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Eintragung ins Wählerverzeichnis Änderungen (z. B. Umzug) müssen bis zu einem gesetzlich festgelegten Stichtag erfolgt sein.
Briefwahlunterlagen können beantragt werden, sobald das Wählerverzeichnis geöffnet ist und die Wahl öffentlich bekannt gemacht wurde. Wir informieren hierüber auf der Homepage.
Wahlbriefe müssen am Wahltag spätestens bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.