Bundestagswahl

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    Bekanntmachungen

    Sobald eine Wahl bevorsteht, werden hier die entsprechenden Wahlbekanntmachungen veröffentlicht. Aktuell stehen keine Wahlen an, daher sind keine Dokumente hinterlegt.

    Aktuelle Wahlbekanntmachung:

    Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:

    Weitere Bekanntmachungen des Wahlamtes:

    Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist, wer am Wahltag:

    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • mindestens in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
    • Auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen sind wahlberechtigt.
    • Nicht wahlberechtigt ist, wer nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, d.h. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

    Informationen für Auslandsdeutsche

    Auslandsdeutsche sind deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz dauerhaft im Ausland haben. Auch ohne Wohnsitz in Deutschland können Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl und an der Europawahl teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlichen Bedingungen für das Wahlrecht erfüllen. Eine Teilnahme an Kommunal- oder Landtagswahlen ist ohne Wohnsitz in Deutschland nicht möglich.

    Für die Wahlteilnahme müssen sich Auslandsdeutsche vor jeder Bundestags- und Europawahl neu in das Wählerverzeichnis ihrer letzten deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Dies geschieht durch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich zu stellen, da die Unterlagen ausschließlich per Post versandt werden können.

    Auslandsdeutsche müssen hierbei nachweisen, dass sie entweder innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben oder die deutschen politischen Verhältnisse persönlich und unmittelbar vertraut kennen. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Auslandsdeutsche die Wahlunterlagen für die Briefwahl direkt von der Gemeinde.

    Den Antrag können Sie per Post an die Stadtverwaltung senden (bitte beachten Sie Postlaufzeiten und die gesetzlichen Fristen). Ein elektronischer Versand ist nicht möglich.

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