Stimmzettel wird in Wahlurne geworfen

Ablauf Stimmabgabe

  1. Ausweisung im Wahllokal
    Sie weisen sich mit Ausweis und (falls vorhanden) Wahlbenachrichtigung aus.
  2. Eintrag im Wählerverzeichnis
    Die Wahlhelfenden prüfen Ihre Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses.
  3. Ausgabe des Stimmzettels
    Sie erhalten Ihren Stimmzettel persönlich ausgehändigt.
  4. Ausfüllen der Stimmzettels
    Der Stimmzettel wird unbeobachtet in der Wahlkabine ausgefüllt.  Die Wahlkabinen sind nur von einer Person zu betreten. Niemand darf Sie bei der Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen. Ausnahme: Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern, bestehen keine Bedenken. Maßgeblich ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt ist. Außerdem besteht eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und/oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.
  5. Abgabe in die Wahlurne
    Der Stimmzettel wird gefaltet und in die Wahlurne eingeworfen. Die Wahl ist geheim.

Hilfe zur Barrierefreiheit