Kommunalwahl

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    Bekanntmachungen

    Sobald eine Wahl bevorsteht, werden hier die entsprechenden Wahlbekanntmachungen veröffentlicht. Aktuell stehen keine Wahlen an, daher sind keine Dokumente hinterlegt.

    Aktuelle Wahlbekanntmachung:

    Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge:

    Weitere Bekanntmachungen des Wahlamtes:

    Wahlbezirkseinteilung

    Die Wahlbezirkseinteilung der Stadt Overath gliedert das Stadtgebiet in verschiedene Wahlbezirke, um eine geordnete Durchführung der Wahlen zu gewährleisten und allen Bürgerinnen und Bürgern die Stimmabgabe in ihrer Nähe zu ermöglichen.

    Nach § 17 des Kommunalwahlgesetz NRW können die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden § 17 KWahlG NRW.

    Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke kann nachfolgend heruntergeladen werden:

    Wahlberechtigung

    Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag:

    • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
    • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

    Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

    Den Antrag können Sie per Post an die Stadtverwaltung senden (bitte beachten Sie Postlaufzeiten und die gesetzlichen Fristen). Ein elektronischer Versand ist nicht möglich.

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