Öffentliche Bekanntmachung
Offenlagebeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:
- Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ zu Eigen.
- Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ nebst Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die Stadt Overath beabsichtigt die Sicherung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kita sowie von Wohnbauflächen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath entspricht nicht den beabsichtigten Planungszielen. Die geplante Darstellung stellt deshalb Wohnbauflächen dar.
Die Firma Supe-Dienes hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass sie aus betrieblichen Gründen keinen Bedarf mehr daran hat, die im Eigentum befindlichen Flächen am „Lehmbachtal“ gewerblich zu entwickeln.
Nach Absprache mit dem Jugendamt würde die Firma Supe-Dienes auf dem Gewerbegrundstück gerne eine 4-gruppige Kindertagesstätte sowie altersgerechtes und barrierefreies Wohnen realisieren.
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, weist für den Änderungsbereich „Waldbereiche“ mit Überlagerung der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ aus.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stellt für die geplante Fläche derzeit ein „Gewerbliche Bauflächen“ dar. Dies entspricht nicht den beabsichtigten Planungszielen. Die geplante Darstellung stellt deshalb Wohnbauflächen sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen- und Gewässerbegleitgrün“ für den Änderungsbereich dar.
Mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für die im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geschaffen werden.
Die Lage der Plangebiete ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung, die Begründungen zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung, die Umweltberichte zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung sowie die ergänzenden Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Artenschutzprüfung Stufe I sowie Entwässerungsplanung) werden in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, Erdgeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.
morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Entwürfe und die Begründungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Umweltbericht sowie die ergänzenden Fachgutachten können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung/ eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath Lehmbachtal“, HKR Landschaftsarchitekten, Waldbröl, September 2025 (u.a. Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft), Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung); u.a. Vorprüfung des Artenspektrums, FFH-Vorprüfung (Screening); u.a. Beschreibung des Gebietes und seiner Erhaltungsziele, Beschreibung des Vorhabens sowie der relevanten Wirkfaktoren
- Konzept Entwässerungsplanung „Erschließung BP 153 Lehmbachtal, Overath Vilkerath“, Ingenieurbüro Ennenbach, Lohmar, August 2025 (u.a. Berechnung der Niederschlagswassereinleitung nach DWA - A 102-2 und DWA - M 102-3)
Umweltbezogene Informationen in dem Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“
- Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele
- Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation; Analyse der Umweltauswirkungen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt (u.a. Biotopsfunktion des Lehmichsbachs, Auswirkungen durch Inanspruchnahme von unbebauten Flächen), Fläche (insbesondere zum Thema Inanspruchnahmen von unbebauten Flächen), Boden (u.a. Auswirkungen durch Versiegelung), Wasser (u.a. Auswirkungen auf Oberflächen- sowie Grundwasser), Klima / Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels / Luft (u.a. Auswirkungen auf Produktion von Frisch-/Kaltluft durch Neuversiegelung von Flächen), Landschaft und Erholungseignung (u.a. Veränderung des Landschaftsbildes durch Wohngebietsentwicklung), Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (u.a. insbesondere zum Thema Verkehr, Baulärm, Starkregen), Kulturgüter/ Kulturelles Erbe/ Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern, Maßnahmen zum Erhalt, Schutz, zur Vermeidung, Minderung und Kompensation und ggf. Überwachung (u.a. zu den Schutzgütern Boden sowie Wasser; Erhaltung Gewässerrandstreifen, Schutzzaun südl. Gewässerrandstreifen)
Umweltbezogene Informationen in dem Umweltbericht zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für die Planung relevanten Umweltschutzziele
- Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation; Analyse der Umweltauswirkungen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt (u.a. Biotopsfunktion des Lehmichsbachs, Auswirkungen durch Inanspruchnahme von unbebauten Flächen), Fläche (insbesondere zum Thema Inanspruchnahmen von unbebauten Flächen), Boden (u.a. Auswirkungen durch Versiegelung), Wasser (u.a. Auswirkungen auf Oberflächen- sowie Grundwasser), Klima / Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels / Luft (u.a. Auswirkungen auf Produktion von Frisch-/Kaltluft durch Neuversiegelung von Flächen), Landschaft und Erholungseignung (u.a. Veränderung des Landschaftsbildes durch Wohngebietsentwicklung), Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (u.a. insbesondere zum Thema Verkehr, Baulärm, Starkregen), Kulturgüter/ Kulturelles Erbe/ Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern, Maßnahmen zum Erhalt, Schutz, zur Vermeidung, Minderung und Kompensation und ggf. Überwachung (u.a. sparsame Flächeninanspruchnahme, fachgerechter Umgang mit Boden)
Umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Es liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:
- Wasser – Hinweise zum Starkregen und Hochwasser sowie Niederschlagswasser
- Landschafts- Arten- und Umweltschutz – Hinweis auf angrenzendes Naturschutzgebiet „Lehmichsbachtal“
- Gewässer – Hinweis auf vorhandenes Gewässer „Lehmichsbach“
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)
Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.
Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Auszug Übersichtslageplan, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“

Overath, den 17.10.2025
gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister