Informationen zur BundID

Nützliche Informationen rund um die BundID

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen rund um die BundID.

Die BundID ist Ihr persönliches digitales Konto für Online-Behördendienste in Deutschland. Mit ihr können Sie sich sicher identifizieren, Anträge stellen, Dokumente hochladen und den Status Ihrer Vorgänge einsehen – zentral und bequem.

Was ist die BundID?

Mit der BundID steht Ihnen – im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – ein zentrales, persönliches Konto für alle digitalen Behördenangebote zur Verfügung. Darüber können Sie sich sicher online ausweisen, zum Beispiel mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder anderen in der EU anerkannten Identitätsnachweisen.

Ihre hinterlegten persönlichen Daten können für Online-Anträge automatisch übernommen werden. Das spart Zeit, reduziert Fehler und macht die Antragstellung deutlich einfacher.

Außerdem verfügt die BundID über ein eigenes Postfach, über das Behörden Ihnen Nachrichten, Rückfragen und Bescheide digital zustellen.

  • Wofür benötige ich die BundID?

    Sie benötigen eine BundID für alle digitalen Behördenangebote, die ein sicheres Nutzerkonto erfordern, z. B.:

    • Führerschein/ Fahrerlaubnis
    • Melde- und Ausweisangelegenheiten
    • Wohngeld
    • Elterngeld
    • Unterhaltsvorschuss
    • Bauanträge
    • und viele weitere kommunale Leistungen
  • Wie sicher ist die BundID?

    Je nach Online-Antrag ist ein bestimmtes Vertrauensniveau notwendig. Dieses beschreibt, wie sicher und eindeutig ein Identifikationsmittel ist. Grundsätzlich gilt: Je höher das Vertrauensniveau, desto sicherer ist die digitale Kommunikation mit der Behörde.

    Ein Authentifizierungsmittel

    • bestätigt Ihre Identität,
    • kann persönliche Daten für die automatische Vorbefüllung von Formularen bereitstellen,
    • ist einem bestimmten Vertrauensniveau zugeordnet.

    Die Grundlage für diese Einteilung bildet die europäische eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Weitere Informationen finden Sie unter eIDAS-VO.


    In der BundID stehen folgende Vertrauensniveaus und zugehörige Identifikationsmittel zur Verfügung:

    1. Basisregistrierung

    Dieses Niveau erreichen Sie über die Zugangsart „Benutzername & Passwort“.
    Es erfüllt nicht die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, wird aber aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit angeboten – zum Beispiel, um das Konto zu verwalten oder Nachrichten auf diesem Niveau abzurufen.

    Hinweis: Nur Nachrichten, die ebenfalls dem Niveau „Basisregistrierung“ entsprechen, können mit Benutzername & Passwort eingesehen werden.

    2. Vertrauensniveau „substanziell“

    Dieses Niveau erreichen Sie mit:

    • dem ELSTER-Zugang
    • bestimmten EU-Identitäten

    Es bietet bereits eine deutlich höhere Sicherheit als die Basisregistrierung.

    3. Vertrauensniveau „hoch“

    Dieses höchste Sicherheitsniveau erreichen Sie mit:

    • dem Online-Ausweis (Personalausweis mit eID-Funktion)
    • dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
    • der Unionsbürgerkarte
    • einzelnen EU-Identitäten

    Dieses Niveau erlaubt den Zugang zu besonders sensiblen oder rechtlich relevanten Online-Verfahren.

    Ihre Daten werden zudem nicht automatisch an Behörden übermittelt – erst, wenn Sie selbst zustimmen.

  • Wie erstelle ich ein BundID-Konto?

    Um ein BundID-Konto anzulegen, rufen Sie den Bereich Konto erstellen auf der  Webseite der BundID auf. Oft gelangen Sie automatisch dorthin, wenn Sie während eines Online-Antrags zur Anmeldung weitergeleitet werden. 

    Vier Möglichkeiten zur Registrierung

    Sie können Ihr Konto über folgende Methoden anlegen:

    1. Benutzername & Passwort
    2. Online-Ausweis (Personalausweis mit eID)
    3. ELSTER-Zugang
    4. Europäische ID


    Wählen Sie die gewünschte Methode aus und folgen Sie den einzelnen Schritten:

    • Identität bestätigen
    • persönliche Daten ergänzen
    • E-Mail-Adresse verifizieren
    • Kontodaten abschließen

    Sobald diese Schritte erledigt sind, ist Ihr BundID-Konto eingerichtet.


    Wichtig zu wissen

    Unabhängig davon, welche Registrierungsart Sie wählen, wird immer automatisch ein Zugang über Benutzername & Passwort für Sie angelegt. Sie haben also stets eine grundlegende Anmeldemöglichkeit.


    Empfehlung

    Wir empfehlen, bereits bei der Erstellung ein Zugangsmittel mit hohem Vertrauensniveau zu nutzen – idealerweise den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Falls Sie das zunächst nicht einrichten möchten, können Sie es jederzeit später nachholen. Sie können also zum Beispiel mit Benutzername & Passwort beginnen und später Ihren Online-Ausweis als zusätzliches Identifikationsmittel hinzufügen.

  • Wie verwende ich die BundID für Anträge?

    Die BundID wird automatisch genutzt, sobald Sie einen Online-Dienst starten, der daran angebunden ist.

    Typischer Ablauf:

    1. Auf der Seite des gewünschten Online-Dienstes klicken Sie auf „Jetzt online beantragen“.
    2. Sie werden zum Login der BundID weitergeleitet.
    3. Nach der Anmeldung werden Ihre Basisdaten automatisch übernommen.
    4. Sie füllen den Antrag aus und senden ihn ab.
    5. Sie erhalten eine Bestätigung über die BundID.

    Postfach & Nachrichten

    Die BundID verfügt über ein eigenes Postfach. Dort können Sie:

    • Bescheide abrufen
    • Rückfragen der Behörden einsehen
    • Nachrichten beantworten
    • Unterlagen nachreichen

    Hinweis: Für manche Dienste müssen Sie aktiv „Nachrichten aktivieren“, sonst erhalten Sie keine Mitteilungen.

  • Ist die BundID mit Kosten verbunden?

    Nein, die BundID ist kostenfrei.

  • Wie kann ich den Online-Ausweis beantragen?

    Personalausweis mit Online-Ausweis: Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweis besitzen, können die Online-Ausweisfunktion nutzen. Allerdings kann diese Funktion deaktiviert sein. Alle wichtigen Informationen zum Online-Ausweis finden Sie hier.

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): Diesen Ausweis müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ihn von der Ausländerbehörde, wenn Sie die Staatsbürgerschaft aus einem Land außerhalb der EU haben und in Deutschland leben.

    Unionsbürgerkarte: Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können diesen Ausweis beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

    Weitere Informationen zu den elektronischen Identitäten finden Sie hier.


Hilfe zur Barrierefreiheit