Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Wer eine Jagdtätigkeit ausüben möchte, benötigt dafür einen Jagdschein. Jagdscheine stellt die Untere Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreis aus.
Es ist empfehlenswert, mindestens 14 Tage vor der ersten geplanten jagdlichen Aktivität den Jagdschein zu beantragen. Dieser wird Ihnen dann auf dem Postweg übersandt.Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Erforderliche Unterlagen
Neuantrag:
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Personalausweis
- Passbild
- Zeugnis über die abgelegte Jagdscheinprüfung
- Versicherungsbestätigung
Verlängerung:
- ausgefüllter Antragsvordruck
- Personalausweis
- Ihr bisheriger Jagdschein
- Versicherungsbestätigung
Anträge / Formulare
