Beurkundungen Jugendamt
Leistungsbeschreibung
Beurkundung zur Unterhaltspflicht und Sorgeerklärung
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört u. a. ebenso die Beurkundung zur
- Unterhaltspflicht
- Sorgeerklärung unverheirateter Eltern
Sie können sich auch wahlweise an einen Notar, an das Standesamt oder das Amtsgericht wenden.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist!
Welche Gebühren fallen an?
Die Leistung ist kostenfrei.
