Beurkundungen Jugendamt
Leistungsbeschreibung
Beurkundung zur Unterhaltspflicht und Sorgeerklärung
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört u. a. ebenso die Beurkundung zur
- Unterhaltspflicht
- Sorgeerklärung unverheirateter Eltern
Es empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache. Sie können sich auch wahlweise an einen Notar, an das Standesamt oder das Amtsgericht wenden.
Gebuehren
Die Leistung ist kostenfrei.