Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz
Kurztext
Die Stadt Overath darf in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen Daten aus dem Melderegister weitergeben. Gegen einzelne Datenübermittlungen können Sie kostenfrei Widerspruch einlegen und eine entsprechende Übermittlungssperre eintragen lassen.
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde führt ein Melderegister, um die Identität und die Wohnungen der in Overath gemeldeten Personen feststellen und nachweisen zu können. Das Bundesmeldegesetz erlaubt in bestimmten Fällen die Übermittlung von Meldedaten an gesetzlich festgelegte Stellen.
Sie können folgenden Datenübermittlungen widersprechen:
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Gehören Sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an wie Ihre Familienangehörigen, können Sie der Übermittlung Ihrer Daten an deren Religionsgesellschaft widersprechen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Personen in einer Lebenspartnerschaft, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch gilt nicht, soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft benötigt werden.Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über Gruppen von Wahlberechtigten erhalten. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen.Melderegisterauskünfte aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Presse oder Rundfunk dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte über Alters- oder Ehejubiläen erhalten. Der Auskunft können Sie widersprechen. Als Altersjubiläen gelten der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes weitere Ehejubiläum.
Der Widerspruch ist nicht zu begründen und die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei. Er wirkt für zukünftige Datenübermittlungen und bleibt grundsätzlich bestehen, bis er widerrufen wird. Bereits erfolgte Datenübermittlungen können dadurch nicht rückgängig gemacht werden.
Bitte beachten Sie: Eine Übermittlungssperre verhindert ausschließlich die jeweils genannten Datenübermittlungen. Sie ist nicht mit einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz gleichzusetzen, die bei einer konkreten Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder vergleichbare schutzwürdige Interessen beantragt werden kann.
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an das Bürgerbüro oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Overath wenden.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Sie können den Widerspruch persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich einreichen. Für den schriftlichen Widerspruch können Sie das bereitgestellte Formular verwenden oder ein formloses Schreiben verfassen.
Bitte beachten Sie:
- Der Widerspruch muss unterschrieben sein.
- Eine bevollmächtigte Person kann das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Sie abgeben.
- Jede volljährige Person muss einen eigenen Widerspruch einreichen.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Bearbeitung sofort. Bei schriftlichem Antrag innerhalb von 5 Werktagen.
Welche Gebühren fallen an?
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
