Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Kurztext
Das Ordnungsamt ist Ihre Anlaufstelle bei Gefahren, erheblichen Belästigungen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Es prüft Hinweise und Beschwerden, veranlasst erforderliche Maßnahmen und informiert über notwendige Anzeigen oder Genehmigungen.
Leistungsbeschreibung
Die Abteilung Allgemeine Ordnung trägt dazu bei, Gefahren abzuwehren und ein sicheres und geordnetes Zusammenleben im Stadtgebiet zu gewährleisten. Sie können sich an das Ordnungsamt wenden, wenn eine konkrete Gefahr, Störung oder erhebliche Belästigung vorliegt.
Zu den Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:
- Lärm-, Geruchs-, Staub- und Abfallbelästigungen,
- unerlaubtes Verbrennen im Freien und Brauchtumsfeuer,
- Feuerwerke und weitere sprengstoffrechtliche Angelegenheiten,
- Beschwerden über Tierhaltung, gefährliche Hunde und Hundekot,
- Rattenbefall und andere ordnungsrechtlich relevante Schädlingsprobleme,
- unerlaubte Plakatierung,
- Gefahren durch Kampfmittel,
- ordnungsbehördliche Bestattungen,
- Maßnahmen in psychiatrischen Krisensituationen nach dem PsychKG NRW sowie
- die Bearbeitung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Das Ordnungsamt prüft den gemeldeten Sachverhalt und entscheidet, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind. Je nach Anliegen können weitere Angaben, Nachweise oder eine möglichst genaue Beschreibung der Situation benötigt werden. Hilfreich sind insbesondere Angaben zu Ort, Zeitpunkt, Art und Dauer der Störung sowie – soweit vorhanden – Fotos oder andere Belege.
Für einzelne Anliegen, beispielsweise Fischereischeine, Fundsachen, Feuerwerke oder die Haltung bestimmter Hunde, stehen eigene Dienstleistungen mit weiterführenden Informationen zur Verfügung. Ist eine andere Behörde zuständig, erhalten Sie einen Hinweis auf die richtige Ansprechstelle.
Bei akuten Gefahren oder Notfällen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Polizei unter 110 oder an Feuerwehr und Rettungsdienst unter 112.
Rechtsgrundlage
Maßgeblich sind insbesondere:
- Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW)
- Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
- Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BestG NRW)
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- Einschlägige Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen der Stadt Overath
- weitere spezialgesetzliche Vorschriften in Abhängigkeit vom jeweiligen Sachverhalt
