Schornsteinfeger/innen - Bezirke
Kurztext
Bestimmte hoheitliche Aufgaben des Schornsteinfegerwesens werden durch den jeweils bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wahrgenommen. Über die Schornsteinfegerinnung können Sie ermitteln, wer für Ihre Straße zuständig ist.
Leistungsbeschreibung
Zu den hoheitlichen Aufgaben im Schornsteinfegerwesen gehören insbesondere die Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheids, die Kontrolle der fristgerechten Durchführung vorgeschriebener Arbeiten sowie die Abnahme neu errichteter oder wesentlich geänderter Feuerungsanlagen. Diese Aufgaben dürfen ausschließlich durch den für den jeweiligen Kehrbezirk bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden.
Die regelmäßig vorgeschriebenen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten sind dagegen grundsätzlich nicht hoheitlich. Für diese Arbeiten können Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechend zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb frei beauftragen. Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen durchgeführt und gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen werden.
Über die zuständige Schornsteinfegerinnung können Sie anhand Ihrer Anschrift feststellen, welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für Ihr Grundstück zuständig ist.
Weiterführende Informationen
