Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Kurztext
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blindheit können einen blauen EU-Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt unter bestimmten Bedingungen eine orangefarbene Parkerleichterung infrage. Die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung richtet sich nach der Art des beantragten Parkausweises.
Leistungsbeschreibung
Der blaue EU-Parkausweis ermöglicht schwerbehinderten Menschen die Nutzung besonders gekennzeichneter Behindertenparkplätze und weiterer Parkerleichterungen. Er kann ausgestellt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung oder „Bl“ für Blindheit eingetragen ist. Den blauen Parkausweis erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Overath.
Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können unter bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen eine bundesweit geltende orangefarbene Parkerleichterung beantragen. Diese wird häufig als „aG-light“ bezeichnet, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf den mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Den Antrag auf eine orangefarbene Parkerleichterung stellen Sie beim Amt für Ordnung und Soziales.
Der Antrag kann persönlich oder durch eine beauftragte Person eingereicht werden. Sind beim blauen EU-Parkausweis alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann dieser in der Regel sofort ausgestellt werden. Bei der orangefarbenen Parkerleichterung ist regelmäßig eine weitergehende Prüfung erforderlich, sodass eine sofortige Ausstellung nicht immer möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid der nach dem Schwerbehindertenrecht zuständigen Stelle
- Aktuelles Passfoto
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer
Sofern alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie den Ausweis sofort.
Welche Gebühren fallen an?
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.
