Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Leistungsbeschreibung
Für Personen mit dem Vermerk "Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)" oder "Blind (BL)" im Schwerbehindertenausweis ist die Ausfertigung eines blauen Parkausweises für Schwerbehinderte im Bürgerbüro möglich.
Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann ggf. eine bundesweite Parkerleichterung für Schwerbehinderte, den orangefarbenen aG-light, beantragen. Den Antrag können Sie beim Amt für Ordnung und Soziales stellen.
Weitere Informationen finden Sie in den Formularen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bearbeitungsdauer
- Sofern alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie den Ausweis sofort.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid der nach dem Schwerbehindertenrecht zuständigen Stelle
- Aktuelles Passfoto
Weiterführende Informationen
Gebuehren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.