Kurzzeitkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen?
Im Bürgerbüro der Stadt Overath ist das Servicebüro des Rheinisch-Bergischen Kreises untergebracht.
Hier werden alle Dienstleistungen rund um die Zulassung mit Ausnahme Verlust des Kfz-Briefes/Zulassungsbescheinigung II angeboten.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgend verlinkten Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.- Adressänderung im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausfuhrkennzeichen
- Fahrzeug abmelden
- Fahrzeug ummelden innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises (noch zugelassen)
- Fahrzeug ummelden oder wieder zulassen innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises (abgemeldet)
- Fahrzeug ummelden von außerhalb des Rheinisch- Bergischen Kreises ohne Halterwechsel (zugelassen)
- Fahrzeug zulassen (fabrikneu)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorhanden (Verlust/Diebstahl)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden (Verlust/Diebstahl)
- Feinstaubplakette
- Gebrauchtfahrzeug - aus dem Ausland eingeführt
- Historisches Kennzeichen für Oldtimer (abgemeldet)
- Historisches Kennzeichen für Oldtimer (zugelassen)
- Kennzeichen/Schilder erneuern
- Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl
- Kurzzeitkennzeichen
- Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Partikelminderungssystem in den Fahrzeugpapieren nachtragen
- Rotes Dauerkennzeichen für gewerbliche Zwecke
- Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer
- Saisonkennzeichen (mit Halterwechsel)
- Saisonkennzeichen (ohne Halterwechsel)
- Technische Änderung an Fahrzeugen