Erschließungsbeitrag zahlen
Kurztext
Spezielle Hinweise für Stadt OverathDie gesicherte Erschließung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Stellt die Stadt erstmals eine öffentliche Erschließungsanlage, insbesondere eine Straße, endgültig her, können die Eigentümerinnen und Eigentümer der dadurch erschlossenen Grundstücke an den entstandenen Kosten beteiligt werden. Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Maßnahme durch Bescheid festgesetzt.
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Stadt OverathVerfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
