Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch
TYMOSHCHUK ANDRIY, © Kostiantyn – stock.adobe.com

Erschließungsbeitrag zahlen

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath

    Die gesicherte Erschließung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Stellt die Stadt erstmals eine öffentliche Erschließungsanlage, insbesondere eine Straße, endgültig her, können die Eigentümerinnen und Eigentümer der dadurch erschlossenen Grundstücke an den entstandenen Kosten beteiligt werden. Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Maßnahme durch Bescheid festgesetzt.

  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Rechtsgrundlage

  • Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

  • Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

Hilfe zur Barrierefreiheit