Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Erschließungsbeitrag zahlen
    • nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten
    • innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist durch Erschließungsbeitragsbescheid festgesetzt
    • zuständig: Gemeinde
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

  • Voraussetzung

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

  • Zuständige Stelle

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

  • Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

Sprache wählen