Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen Meldung
Kurztext
Spezielle Hinweise für Stadt OverathSchäden und Mängel an städtischen Straßen, Gehwegen, Grünflächen, Bäumen, Spielplätzen oder anderen öffentlichen Einrichtungen können Sie der Stadt Overath melden. Ihre Hinweise helfen dabei, Gefahrenstellen und Beschädigungen frühzeitig zu erkennen, zu prüfen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Stadt OverathWenn Ihnen ein Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum auffällt, können Sie diesen unkompliziert bei der Stadt Overath melden. Dazu gehören beispielsweise:
- Schlaglöcher oder beschädigte Straßenoberflächen,
- Schäden an Geh- und Radwegen,
- lockere oder beschädigte Pflastersteine,
- beschädigte Verkehrszeichen oder Absperrungen,
- Schäden an städtischen Bäumen und Grünflächen,
- beschädigte Bänke, Abfallbehälter oder andere Stadtmöbel,
- defekte oder beschädigte Spielgeräte sowie
- sonstige Gefahrenstellen an öffentlichen Einrichtungen.
Schaden melden
Ihre Meldung können Sie über das Online-Kontaktformular auf unserer Webseite, per E-Mail oder telefonisch einreichen.
Bitte geben Sie möglichst folgende Informationen an:
- den genauen Standort,
- eine kurze Beschreibung des Schadens,
- den Zeitpunkt Ihrer Feststellung,
- gegebenenfalls die Art der bestehenden Gefahr sowie
- nach Möglichkeit ein Foto.
Nach Eingang wird geprüft, ob die betroffene Fläche oder Einrichtung in der Zuständigkeit der Stadt Overath liegt und welche Maßnahmen erforderlich sind. Je nach Art und Dringlichkeit kann die Stelle zunächst gesichert, kurzfristig repariert oder in die weitere Unterhaltungsplanung aufgenommen werden. Die Beseitigung erfolgt durch städtische Mitarbeitende oder durch ein beauftragtes Fachunternehmen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme oder eine sofortige Beseitigung ergibt sich aus der Meldung nicht. Umfang und Zeitpunkt richten sich insbesondere nach der Gefährdung, der Zuständigkeit sowie den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Schäden an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen werden an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergeleitet oder sind dort unmittelbar zu melden.
Bei einer akuten Gefahr für Menschen oder den Straßenverkehr wählen Sie bitte den Notruf 112 beziehungsweise 110.
