Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Stadt Overath- Neuverlegungen, Änderungen oder Instandsetzungen von Ver- und Entsorgungsleitungen
- Arbeiten, die Eingriffe in den Straßenkörper erfordern
- gilt nicht für Kreis- und Landesstraßen
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathDas städtische Tiefbauamt ist nach § 56 Straßen-und Wegegesetz NRW Straßenbaubehörde und damit Träger der Straßenbaulast für die gemeindlichen Straßen, die sich im Eigentum der Stadt Overath befinden.
Bei einem Aufbruch der Straße wird städtisches Eigentum beschädigt; insofern bedarf es hier einer vorherigen Genehmigung.
Dieser Antrag gilt nicht für Kreis- und Landesstraßen, die durch das Stadtgebiet führen.
- Ansprechperson für Kreisstraßen
Landrat des Rheinisch-Bergische Kreises
Kreishaus Heidkamp
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Strassenunterhaltung@rbk-online.de - Ansprechperson für Landesstraßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Straßenmeisterei Burscheid
Hilgener Straße 2-4
51399 Burscheid;
sm-burscheid@strassen.nrw.de
Telefon: (02174) 6716-3, Fax: (02174) 6716-59
- Ansprechperson für Kreisstraßen
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathRichtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Overath
Anträge / Formulare