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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath

    Für die Errichtung, Veränderung oder Entfernung eines Grabmals auf einem städtischen Friedhof in Overath benötigen Sie vorab die Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Dadurch wird sichergestellt, dass das Grabmal den gestalterischen und sicherheitstechnischen Vorgaben der Friedhofssatzung entspricht.

  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath

    Grabmale und sonstige bauliche Anlagen auf Grabstätten dürfen auf den städtischen Friedhöfen in Overath grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert oder entfernt werden.

    Den Antrag stellt die nutzungsberechtigte Person oder ein von ihr beauftragter Steinmetzbetrieb. Aus den eingereichten Unterlagen müssen insbesondere die Gestaltung, die Abmessungen, das Material, die Bearbeitung und die Beschriftung des geplanten Grabmals hervorgehen. Je nach Vorhaben können weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein.

    Die Friedhofsverwaltung prüft, ob das geplante Grabmal:

    • den Vorgaben der geltenden Friedhofssatzung entspricht,
    • sich angemessen in die Gestaltung des Friedhofs und des jeweiligen Grabfeldes einfügt,
    • fachgerecht errichtet und dauerhaft standsicher befestigt werden kann und
    • keine Gefährdung für Friedhofsbesuchende oder Beschäftigte darstellt.

    Mit der Errichtung oder Veränderung darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Zustimmung vorliegt. Das Grabmal muss anschließend entsprechend den genehmigten Unterlagen und nach den anerkannten Regeln des Handwerks aufgestellt werden.

    Sollen die genehmigte Gestaltung, die Maße oder die verwendeten Materialien nachträglich geändert werden, ist vor der Ausführung erneut die Zustimmung der Friedhofsverwaltung einzuholen. Dies gilt auch für wesentliche Veränderungen an bereits vorhandenen Grabmalen.

    Bei Fragen zur zulässigen Gestaltung, zu den erforderlichen Unterlagen oder zum Verfahren berät Sie die Friedhofsverwaltung gerne vor der Antragstellung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath
    • Tätigkeitsanzeige Friedhofsarbeiten
      • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- als auch Sachschäden)
      • Meisterbrief / Eintragung in Handwerksrolle / Gewerbeanmeldung
    • Antrag auf Grabmalgenehmigung
      • Skizzierte Darstellung der baulichen Maßnahme im Maßstab 1:10 (Ansicht, Seitenansicht, Grundriss, Maße)
  • Anträge / Formulare

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