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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung eines Grabmals

    • Antragstellung durch Nutzungsberechtigte oder Steinmetz

    • Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes und Sicherheit auf dem Friedhof

    • Änderungen bedürfen einer erneuten Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    Die Grabmalgenehmigung bei der Stadt Overath ist erforderlich, um die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung eines Grabmals auf einer Grabstätte zu beantragen. Die Genehmigung stellt sicher, dass die gestalterischen und sicherheitstechnischen Vorgaben der Friedhofssatzung eingehalten werden.

    Die Beantragung erfolgt durch den Nutzungsberechtigten der Grabstätte oder einen beauftragten Steinmetz. Dafür sind ein schriftlicher Antrag sowie detaillierte Unterlagen einzureichen, darunter Entwürfe, Maße und Materialien des geplanten Grabmals. Die Friedhofsverwaltung prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den gestalterischen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen. Erst nach schriftlicher Genehmigung darf mit der Errichtung des Grabmals begonnen werden.

    Die Genehmigung dient dazu, ein einheitliches Erscheinungsbild des Friedhofs zu gewährleisten und die Sicherheit für Besucher zu garantieren. Änderungen am Grabmal oder an den verwendeten Materialien bedürfen einer erneuten Genehmigung. Die Friedhofsverwaltung steht bei Fragen oder Unklarheiten beratend zur Verfügung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • Tätigkeitsanzeige Friedhofsarbeiten
      • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- als auch Sachschäden)
      • Meisterbrief / Eintragung in Handwerksrolle / Gewerbeanmeldung
    • Antrag auf Grabmalgenehmigung
      • Skizzierte Darstellung der baulichen Maßnahme im Maßstab 1:10 (Ansicht, Seitenansicht, Grundriss, Maße)
  • Anträge / Formulare

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