Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Kurztext
Spezielle Hinweise für Stadt OverathDas Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem städtischen Friedhof kann unter den Voraussetzungen der Friedhofssatzung auf eine andere Person übertragen werden. Die Friedhofsverwaltung prüft den Antrag und bestätigt die Übertragung schriftlich. Die neue nutzungsberechtigte Person übernimmt damit alle Rechte und Pflichten, insbesondere für die Pflege und ordnungsgemäße Gestaltung der Grabstätte.
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Stadt OverathDas Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem städtischen Friedhof kann auf Antrag und nach Maßgabe der geltenden Friedhofssatzung auf eine andere Person übertragen werden. Als neue nutzungsberechtigte Person kommen insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere Angehörige der bisher nutzungsberechtigten Person in Betracht.
Für die Übertragung ist grundsätzlich eine schriftliche Zustimmung der bisher nutzungsberechtigten Person erforderlich. Ist diese verstorben, muss die Berechtigung zur Übernahme des Nutzungsrechts auf geeignete Weise nachgewiesen werden.
Die Friedhofsverwaltung prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Rechte anderer Personen entgegenstehen. Nach erfolgreicher Übertragung erhält die neue nutzungsberechtigte Person eine schriftliche Bestätigung beziehungsweise eine neue Graburkunde.
Mit der Übertragung gehen alle mit dem Nutzungsrecht verbundenen Rechte und Pflichten auf die neue nutzungsberechtigte Person über. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Pflege und Gestaltung der Grabstätte sowie die Einhaltung der Friedhofssatzung. Änderungen der Kontaktdaten, insbesondere ein Wohnungswechsel, sind der Friedhofsverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Stadt Overath- Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
Anträge / Formulare
