Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • Übertragung eines Nutzungsrechtes
    • Übernahme der Grabpflege, -gestaltung und Einhaltung der Friedhofsordnung
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    Die Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte in der Stadt Overath erfolgt auf Antrag und unter Einhaltung der Friedhofssatzung. Dieses Recht kann nur auf eine Person übertragen werden, beispielsweise auf Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge des/der bisherigen Nutzungsberechtigten. Voraussetzung ist die schriftliche Einwilligung des/der bisherigen Inhabers/Inhaberin oder ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, etwa im Todesfall.

    Die Übertragung wird von der Friedhofsverwaltung geprüft und genehmigt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Ansprüche Dritter vorliegen und die Übernahme innerhalb der Familie oder gemäß der Satzung geregelt ist. Nach erfolgreicher Übertragung erhält der neue Nutzungsberechtigte eine schriftliche Bestätigung oder Graburkunde.

    Der/Die neue Inhaber/in übernimmt alle Rechte und Pflichten, einschließlich der Pflege und Gestaltung der Grabstätte sowie der Einhaltung der Friedhofsordnung. Änderungen wie ein Adresswechsel müssen der Friedhofsverwaltung mitgeteilt werden. Die Übertragung dient dazu, die Kontinuität der Nutzung und Pflege der Grabstätte sicherzustellen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • Personalausweis
    • Ausgefülltes Antragsformular
  • Anträge / Formulare

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