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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath

    Die Friedhofsverwaltung vergibt auf Antrag das Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem städtischen Friedhof. Es berechtigt dazu, die Grabstätte für Bestattungen zu nutzen und nach den Vorgaben der Friedhofssatzung zu gestalten. Art und Dauer des Nutzungsrechts sowie Möglichkeiten zur Verlängerung, Rückgabe oder Übertragung richten sich nach der jeweiligen Grabart und der geltenden Friedhofssatzung.

  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath

    Die Friedhofsverwaltung der Stadt Overath vergibt auf Antrag das Nutzungsrecht an Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen. Das Nutzungsrecht berechtigt dazu, eine Grabstätte für Bestattungen zu nutzen und diese im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung zu gestalten und zu pflegen.

    Das Nutzungsrecht wird für einen festgelegten Zeitraum vergeben. Die Nutzungsdauer beträgt abhängig von der Grabart und den geltenden Ruhefristen in der Regel 20 bis 30 Jahre. Bei Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht grundsätzlich verlängert werden. Soll innerhalb der bestehenden Nutzungszeit eine weitere Bestattung erfolgen, ist das Nutzungsrecht gegebenenfalls bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Ruhefrist zu verlängern.

    Mit dem Nutzungsrecht sind insbesondere folgende Rechte verbunden:

    • Nutzung der Grabstätte für zulässige Bestattungen,
    • Gestaltung der Grabstätte nach den Vorgaben der Friedhofssatzung,
    • Beisetzung weiterer verstorbener Personen in einer Wahlgrabstätte, sofern die Grabstätte dafür vorgesehen ist und die erforderliche Nutzungszeit besteht.

    Die nutzungsberechtigte Person übernimmt zugleich die Verantwortung für:

    • die ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung der Grabstätte,
    • die Einhaltung der Friedhofssatzung und der gestalterischen Vorgaben,
    • die Verkehrssicherheit der Grabstätte und ihrer baulichen Anlagen,
    • die rechtzeitige Beantragung einer erforderlichen Verlängerung sowie
    • die Mitteilung von Änderungen der Kontaktdaten an die Friedhofsverwaltung.

    Abhängig von der Grabart und den satzungsrechtlichen Voraussetzungen sind außerdem folgende Anliegen möglich:

    • Vorerwerb eines Nutzungsrechts zur persönlichen Bestattungsvorsorge,
    • Verlängerung oder Rückgabe des Nutzungsrechts nach Ablauf der Nutzungszeit,
    • vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte sowie
    • Übertragung beziehungsweise Regelung der Nachfolge im Nutzungsrecht.

    Die Friedhofsverwaltung prüft den Antrag und bestätigt die Vergabe, Verlängerung, Rückgabe oder Übertragung des Nutzungsrechts schriftlich. Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Grabart und der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Overath.

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für Stadt Overath
    • Personalausweis
    • Antrag zum Erwerb eines Nutzungsrechts (Antrag Nutzungsrecht zur Vorsorge) oder
    • Antrag auf Verlängerung oder Rückgabe (Ablauf Nutzungsrecht) oder
    • Vereinbarung über die Nachfolge im Nutzungsrecht oder
    • Verzichtserklärung Nutzungsberechtigte/r (vorzeitige Rückgabe)
  • Anträge / Formulare

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