Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathDas Nutzungsrecht für eine Grabstätte wird zeitlich begrenzt vergeben und berechtigt zur Bestattung sowie Pflege der Grabstätte.
Dauer: In der Regel 20–30 Jahre, abhängig von Ruhefristen; Verlängerung ist möglich.
Rechte: Nutzung der Grabstätte, Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung, Bestattung von Angehörigen bei Wahlgräbern.
Pflichten: Pflege der Grabstätte, Einhaltung der Friedhofsordnung, rechtzeitige Verlängerung des Nutzungsrechts.
- Vorerwerb einer Grabstätte (Nutzungsrecht zur Vorsorge)
- Rückgabe oder Verlängerung bei Ablauf des Nutzungsrechtes
- Vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte
- Nachfolgevereinbarung des Nutzungsrechtes
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathDie Vergabe des Nutzungsrechts an Grabstätten in der Stadt Overath erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Mit der Vergabe wird dem/der Nutzungsberechtigten das Recht eingeräumt, eine Grabstätte für Bestattungen zu nutzen und diese im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung zu gestalten und zu pflegen. Das Nutzungsrecht wird für einen festgelegten Zeitraum vergeben, der sich in der Regel an den Ruhefristen orientiert. Eine Verlängerung oder vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich.
Die Beantragung des Nutzungsrechts erfolgt durch die Angehörigen oder berechtigte Personen bei der Friedhofsverwaltung. Nach Prüfung des Antrags wird das Nutzungsrecht schriftlich bestätigt. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die Grabstätte ordnungsgemäß zu pflegen und die gestalterischen Vorgaben der Friedhofssatzung einzuhalten. Zudem ist die Verwaltung über Änderungen wie Adresswechsel zu informieren.
Das Nutzungsrecht umfasst auch die Möglichkeit, Wahlgräber für weitere Bestattungen von Angehörigen zu nutzen, sofern die Kapazität der Grabstätte dies zulässt. Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf andere Personen ist nur im Rahmen der Friedhofssatzung zulässig. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit kann das Recht verlängert werden, wenn dies rechtzeitig beantragt wird.
Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts trägt der/die Berechtigte dazu bei, die letzte Ruhestätte würdevoll zu gestalten und zu erhalten. Die Friedhofsverwaltung steht bei Fragen oder Anliegen jederzeit beratend zur Seite.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Overath- Personalausweis
- Antrag zum Erwerb eines Nutzungsrechts (Antrag Nutzungsrecht zur Vorsorge) oder
- Antrag auf Verlängerung oder Rückgabe (Ablauf Nutzungsrecht) oder
- Vereinbarung über die Nachfolge im Nutzungsrecht oder
- Verzichtserklärung Nutzungsberechtigte/r (vorzeitige Rückgabe)
Anträge / Formulare