Bäume im Stadtgebiet
Kurztext
Bäume verbessern das Stadtklima, spenden Schatten und bieten zahlreichen Tierarten einen wichtigen Lebensraum. Die Stadt Overath schützt, pflegt und erhält deshalb den Baumbestand im Stadtgebiet. Auch Bürgerinnen und Bürger können helfen – beispielsweise durch die Meldung von Schäden, den Schutz der Baumscheiben, eine Bewässerung in Trockenzeiten oder die Übernahme einer Baumpatenschaft.
Leistungsbeschreibung
Stadtbäume erfüllen wichtige ökologische und klimatische Funktionen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, produzieren Sauerstoff, speichern Kohlenstoff, spenden Schatten und kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung. Gleichzeitig bieten sie Vögeln, Fledermäusen, Eichhörnchen und Insekten Nahrung, Schutz und Lebensraum.
Im städtischen Umfeld sind Bäume jedoch besonderen Belastungen ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
- kleine und verdichtete Wurzelräume,
- Trockenheit und starke Hitze,
- Streusalz und andere Schadstoffe,
- Beschädigungen durch Fahrzeuge oder Bauarbeiten,
- Bodenversiegelungen und Ablagerungen auf Baumscheiben sowie
- Krankheiten und Schädlingsbefall.
Die Stadt Overath kontrolliert und pflegt ihre Bäume, um deren Gesundheit und Verkehrssicherheit möglichst langfristig zu erhalten.
So können Sie helfen
Bürgerinnen und Bürger können den Baumschutz unterstützen, indem sie:
- Beschädigungen oder auffällige Veränderungen an städtischen Bäumen melden,
- Baumscheiben nicht befahren oder als Abstell- und Lagerfläche nutzen,
- Stamm, Äste und Wurzelbereich nicht beschädigen,
- im Umfeld von Bäumen auf Streusalz verzichten und umweltverträgliche Streumittel verwenden,
- Bäume während längerer Trockenperioden ausreichend bewässern und
- gegebenenfalls eine Baum- oder Grünpatenschaft übernehmen.
Wenn von einem städtischen Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht, beispielsweise durch abgebrochene oder herabzustürzen drohende Äste, sollte die Stadt unverzüglich informiert werden.
Geschützte Bäume
Die Baumschutzsatzung der Stadt Overath schützt nicht pauschal jeden Baum im Stadtgebiet, sondern die ausdrücklich im städtischen Baumkataster aufgeführten Bäume. Diese dürfen grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis entfernt, wesentlich verändert, zerstört oder beschädigt werden. Zum geschützten Wurzelbereich gehören insbesondere die Flächen unterhalb der Baumkrone. Auch Abgrabungen, Aufschüttungen, Versiegelungen oder das Lagern schädlicher Stoffe können eine verbotene Beschädigung darstellen.
Unabhängig von der städtischen Satzung gelten die allgemeinen Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts. Vor Fällungen oder stärkeren Rückschnitten sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, ob der Baum geschützt ist oder sich darin Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere befinden.
Rechtsgrundlage
§ 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
§ 44 BNatSchG – Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW)
Satzung der Stadt Overath zum Schutz des im Baumkataster aufgeführten Baumbestandes
