Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Kurztext
Spezielle Hinweise für Stadt OverathWenn Sie eine neue Grundstückszufahrt herstellen, eine bestehende Zufahrt verändern oder hierfür den Bordstein absenken lassen möchten, benötigen Sie vorher die Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde. Zusätzlich kann für die Neuanlage einer Zufahrt eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich sein. Die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen erst nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen und grundsätzlich nur durch die Stadt oder ein zugelassenes Fachunternehmen ausgeführt werden. Die entstehenden Kosten sind in der Regel von der antragstellenden Person zu tragen.
Leistungsbeschreibung
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Stadt OverathErforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Schriftlich
- Nachweise
- Maßstabsgerechter Lageplan Auszug Liegenschaftskataster
- Fotos der Örtlichkeit
- Flurkarte (optional)
- Hauptantrag
Voraussetzung
- Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
- Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
- Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
- Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben
Verfahrensablauf
Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
- Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- S obald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
- Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.
Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:
- Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:
- Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.
Spezielle Hinweise für Stadt OverathIm Regelfall erfolgt vor Erteilung der Genehmigung ein gemeinsamer Ortstermin mit der Abteilung Straßenbau der Stadt Overath. Die Arbeiten sind durch Sie an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma zu beauftragen.
Was sollte ich noch wissen?
- Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
- Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
- Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt OverathEs entstehen Verwaltungsgebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Overath.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Stadt Overathcirca 4 Wochen
Anträge / Formulare
